Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-042
Grunddaten
- Betreff:
-
Anordnung und Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Verfasser:
- Herpich, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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15.05.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.05.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Vorberatung
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16.06.2008
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Beschlussvorschlag
Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Stadt
Grevesmühlen Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ werden
folgende Beschlüsse gefasst:
1.
„Für
den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet
Grevesmühlen Nordwest“ wird hiermit die Umlegung U1 „Industrie- und
Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ gemäß § 46 (1) BauGB
angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 47 BauGB eingeleitet.“
2.
Mit
der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister
beauftragt.
3.
Die
Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren
U 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ zu treffenden
Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar
Bauer, (Anschrift : Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar)
übertragen.“
4.
Im Umlegungsverfahren
U2 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ erfolgt die Errechnung
der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile
(Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1.
Mit
dem Bebauungsplan Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“
soll die verkehrliche Anbindung der bestehenden Kläranlage neu geregelt werden
und die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriestandortes ermöglicht werden.
Damit soll zum einen durch die Verlagerung der Zufahrt zur Kläranlage das
angrenzende Wohngebiet verkehrlich entlastet werden und zum anderen soll durch
Ausnutzung von Synergien im Zusammenhang mit dem Kläranlagestandort
Gewerbeflächen für die Umsiedlung und Verlagerung von Gewerbebetrieben aus dem
Stadtgebiet Rechnung getragen werden.
2.
Der
Stadt Grevesmühlen ist es bisher nicht gelungen, im Bereich des Bebauungsplanes die Schlüsselgrundstücke für
die Planrealisierung freihändig zu erwerben. Da eine vollständige privatrechtliche
Einigung kurzfristig nicht zu erwarten ist, aber an der zügigen
Planrealisierung ein öffentliches Interesse besteht, ist zur Verwirklichung
des Bebauungsplanes die Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach den
Vorschriften der §§ 45ff BauGB unerlässlich. Um das Verfahren einleiten
zu können, ist die Anordnung nach § 46 Abs. 1 BauGB durch die Gemeinde
erforderlich.
3.
Die
Umlegung wird nach erfolgter Anhörung der Eigentümer durch den
Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingeleitet.
Ziel des Umlegungsverfahrens ist es, die bisherigen Grundstücke so zu
ordnen, dass die neuen Grundstücke gemäß Bebauungsplan bebaubar werden. Dazu
werden von allen beteiligten Grundstückseigentümern zu gleichen Teilen
Flächen für die Anlegung der Straßen- und Grünflächen kostenlos der Stadt zur
Verfügung gestellt (§ 55 BauGB Abs. 2) und die verbleibenden Bauflächen unter
allen Eigentümern neu aufgeteilt. Das Umlegungsverfahren nach BauGB ist seinem
Wesen nach ähnlich einem Flurneuordnungsverfahren ein
Grundstückstauschverfahren mit Eigentumsgarantie. D.h. jedem Eigentümer ist
grundsätzlich nach erfolgter Neuordnung wieder ein Grundstück zuzuteilen, das
dem Wert entspricht, den sein jeweiliges Grundstück vor der Umlegung hatte.
Aufgrund der im Bebauungsplan Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet
Grevesmühlen Nordwest“ vorgesehenen unterschiedlichen Ausnutzungsmöglichkeiten
bzw. unterschiedlichen Lage- und Wertqualitäten wird durch die Wahl des Wertmaßstabes
eine sachgerechte Behandlung aller Beteiligten gewährleistet.
Vorteile für die beteiligten
Grundeigentümer:
Ziel des Umlegungsverfahren ist es,
möglichst immer im Einvernehmen mit den beteiligten Grundeigentümern eine
umfassende Neuordnung der Grundstücksverhältnisse zu realisieren, die den
Beteiligten weitere Regelungen und dafür anfallende Gebühren und Kosten
erspart.
Als wesentliche Vorteile sind zu
nennen
·
die
großzügige Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes zu sofort bebaubaren
Grundstücken, die für die Eigentümer immer mit einer Wertsteigerung
verbunden ist,
·
eine
weitgehende Berücksichtigung individueller Aufteilungswünsche,
·
die kostenlose
Parzellierung in Bauplätze
·
kostenfreie
Anlegung von neuen Grundbuchblättern,
·
die kostenfreie
Löschung entbehrlicher Rechte im Grundbuch
·
umgehende
Umsetzung bereits geschlossener Verträge
·
für
eventuelle Mehrzuteilungen fallen keine Grunderwerbssteuern an
Vorteile für die Stadt Grevesmühlen
:
Neben den Vorteilen für die
beteiligten Grundeigentümer bieten sich auch für die Gemeinde erhebliche
Vorteile. Zu nennen sind
·
die
zügige Baulandmobilisierung
·
die
Möglichkeit einer Ausübung eines erweiterten Vorkaufsrechts über die im
Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Straßen und Grünflächen hinaus,
·
eine
Einflussnahme auf das Preisniveau,
·
die entschädigungslose
Flächenübernahme aller im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Straßen-
und Grünflächen,
·
eine angemessene
Wertschöpfung in Form von Geld und /oder Land zur Deckung der Verfahrenskosten
(Umlegungsvorteil) hier ca. 150.000 €.
·
eine
Aktualisierung des Grundbuch- und Katasternachweises und Bereinigung städtebaulicher
Missstände in einem Zuge.
