27.05.2008 - 8 Anordnung und Einleitung eines Umlegungsverfahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 27.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Den
Hauptausschussmitgliedern wurde die Möglichkeit eingeräumt, falls nähere
Erläuterungen zu dieser Beschlussvorlage gewünscht werden, einen Vertreter zur
Stadtvertretersitzung einzuladen. Die gestellten Anfragen wie z. B. wo sich die
Geschäftstelle befindet sowie zur Darstellung der Flächen konnten während der
Diskussion beantwortet werden.
Eine
nochmalige Erläuterung in der Stadtvertretersitzung wurde daher nicht für
notwendig gehalten.
Beschluss:
Der
Hauptausschuss gibt der Stadtvertretung folgende Beschlussempfehlung:
Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Stadt
Grevesmühlen Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ werden
folgende Beschlüsse gefasst:
1.
„Für
den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet
Grevesmühlen Nordwest“ wird hiermit die Umlegung U1 „Industrie- und
Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ gemäß § 46 (1) BauGB
angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 47 BauGB eingeleitet.“
2.
Mit
der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister
beauftragt.
3.
Die
Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren
U 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ zu treffenden
Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar
Bauer, (Anschrift : Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar)
übertragen.“
4.
Im Umlegungsverfahren
U2 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ erfolgt die Errechnung
der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile
(Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.