16.06.2008 - 12 Anordnung und Einleitung eines Umlegungsverfahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 16.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Stadt
Grevesmühlen Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ werden
folgende Beschlüsse gefasst:
1.
„Für
den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet
Grevesmühlen Nordwest“ wird hiermit die Umlegung U1 „Industrie- und
Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ gemäß § 46 (1) BauGB
angeordnet und gemäß anliegenden Beschluss nach § 47 BauGB eingeleitet.“
2.
Mit
der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister
beauftragt.
3.
Die
Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren
U 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ zu treffenden
Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar
Bauer, (Anschrift : Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar)
übertragen.“
4.
Im Umlegungsverfahren
U2 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ erfolgt die Errechnung
der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile
(Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.