16.06.2008 - 12 Anordnung und Einleitung eines Umlegungsverfahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Für die Realisierung des Bebauungsplangebietes Stadt Grevesmühlen Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.      „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ wird hiermit die Umlegung U1 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet und gemäß anliegen­den Beschluss nach  § 47 BauGB eingeleitet.“

2.      Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 wird der Bürgermeister beauftragt.

3.      Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umle­gungsverfahren U 1 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ zu treffenden Entscheidungen werden dem Öffentlich bestellten Vermes­sungsingenieur Lo­thar Bauer, (Anschrift : Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) über­tragen.“

4.      Im Umlegungsverfahren U2 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ erfolgt die Errech­nung der den beteilig­ten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zu­ste­henden An­teile (Sollanspruch) jeweils nach dem Wertmaßstab gemäß § 57 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                                     22                   

Nein- Stimmen:                        0                     

Enthaltungen:                        0