15.05.2008 - 9 Anordnung und Einleitung eines Umlegungsverfahr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Gast Herr Harnack vom Vermessungsbüro Bauer erläutert entsprechend der o.g. Beschlussvorlage die Gründe, den Ablauf sowie die Vorteile des Umlegungsverfahrens nach §§ 45 BauGB.

Die Anordnung und Einleitung des Umlegungsverfahrens im Bereich des B-Planes Nr. 29 „Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest“ entsprechend der o.g. Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0