Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-640

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und

Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach

§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung  ergeben sich

-zu berücksichtigende,

-teilweise zu berücksichtigende und

-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34.1 durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme genommen und Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Ergebnis ergeben sich

-zu berücksichtigende,

-teilweise zu berücksichtigende,

-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die anfallenden Planungs- und Erschließungskosten werden von der Grevesmühlener Kommunalen Bau GmbH übernommen.

 

 

 

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Anlagen

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