19.11.2015 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34.1 durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme genommen und Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Ergebnis ergeben sich

-zu berücksichtigende,

-teilweise zu berücksichtigende,

-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

Herr Schulz begrüßt zu diesem Punkt Frau Woge, Geschäftsführerin der GKB,

und Herrn Mahnel vom Planungsbüro Mahnel.

Er bittet die anwesenden Bürger ihre Fragen zu diesem Punkt zustellen:

 

Frau Heitmann, Rosenweg 2, hat am 14.09.15 eine Stellungnahme geschrieben und

Bedenken geäußert wegen der vorhandenen schlechten Straße. Bisher jedoch keine

Antwort erhalten. Wünschen, dass die bereits für den B-Plan Nr. 30 angelegte

Baustraße verlängert wird und die Baufahrzeuge nicht durch den Rosenweg fahren.

 

Herr Schulz erläutert kurz für die Bürger den Ablauf des Aufstellungsverfahrens eines

Bebauungsplanes und erteilt Herrn Mahnel das Wort zur Erläuterung der

Beschlussvorlage.

 

Herr Mahnel erklärt gleich zu Beginn, das sich die  Stellungnahme von Frau

Heitmann unter Punkt IV.1 der tabellarischen Zusammenstellung der eingegangenen

Stellungnahmen zum Entwurf des B-Planes Nr. 34.1 befindet.

Herr Mahnel erläutert die wichtigsten Punkte der eingegangen Stellungnahmen und

Anregungen. Dazu gehören u.a.:

-          die Absicherung der Löschwasserversorgung im Gebiet und des in diesem Zusammenhang geplanten Neubau eines Hydranten im B-Plangebiet

-          der Antrag auf Aufnahme in die Versickerungssatzung des Zweckverbandes

-          der geplante Bau einer neuen Vorflutleitung im Straßenbereich des B34.1

-          über erforderliche Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen und deren Abwicklung über ein Ökokonto des Landesforstamtes M-V

Er informiert auch über ein heute stattgefundenes Gespräch mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises NWM., da es kaum Dokumentationen gibt, was dort im Einzelnen vorhanden war.

Es wurde festgelegt, dass noch Bodenproben zum Schadstoffgehalt des Bodens durchgeführt werden sollen und  daraus schlussfolgernd Maßnahmen zum Schutz des Bodens zu treffen sind.

Diesbezüglich empfiehlt Herr Mahnel folgende Ergänzung der Hinweise im Text-Teil B unter dem Punkt 1. Bodenschutz vorzunehmen und die Begründung ebenfalls zu ergänzen:

„ Der Oberboden  ist gemäß § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Erforderliche Bodenarbeiten sind schonend und unter sorgfältiger Trennung von Oberboden und Unterboden durchzuführen. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Oberboden ist nicht zulässig.“ 

 

 

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Beschluss:

1.  Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und

Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach

§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung  ergeben sich

-zu berücksichtigende,

-teilweise zu berücksichtigende und

-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Die Abstimmung der Beschlussvorlage erfolgt mit der Empfehlung an die Stadtvertretung auf Ergänzung der Hinweise im Text-Teil B und der Begründung zum Bodenschutz wie folgt:

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage