30.11.2015 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 30.11.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34.1 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme genommen und Stellungnahmen abgegeben.
Im Ergebnis ergeben sich
-zu berücksichtigende,
-teilweise zu berücksichtigende,
-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Herr Prahler macht Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Er informiert über die Vorflut, welche verrohrt ist. Diese ist aus den 70er Jahren und muss laut Aussage des Wasser- und Bodenverbandes erneuert werden. Hierzu soll die Regenwasserleitung als Vorflut ausgebaut werden.
Herr Bauer macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um ein historisches Gewässer handelt. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass dort früher eine Walkmühle stand. Er schlägt vor, das Gewässer als offenen Graben zu verlegen.
Herr Prahler teilt mit, dass sich der Wasser- und Bodenverband gegen ein offenes Gewässer ausgesprochen hat.
Herr Uhle merkt an, dass ein offener Graben in der Unterhaltung aufwendiger ist, würde diesen aber auch befürworten.
Herr Bauer ist anderer Meinung und sieht die Unterhaltungsaufwand gering.
Herr Prahler erläutert, dass bei einem offenen Gewässer ein Gewässerschutzstreifen von 7m eingehalten werden muss. Weiterhin hat die Freiwillige Feuerwehr in ihrer Stellungnahme zum B-Plan Nr.34.1 angeregt, dass dort ausreichend Löschwasser vorgehalten werden muss. Es müssen weitere Löschwasserentnahmestellen eingerichtet werden. Nach Rücksprache mit dem Zweckverband, ist die Löschwasserversorgung ausreichend, wenn ein Hydrant aufgestellt wird. Des Weiteren befürchten die Anwohner der einzigen Zuwegung eine Beeinträchtigung durch die Baufahrzeuge. Als Lösung soll die vorhandene Baustraße des ersten Bauabschnittes erweitert werden.
Beschluss:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und
Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
-zu berücksichtigende,
-teilweise zu berücksichtigende und
-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtvertretung dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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