01.12.2015 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 01.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prahler macht Erläuterungen zum Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass die Feuerwehr die Löschwasserversorgung für nicht ausreichend hält. Laut Rücksprache mit dem Zweckverband ist die Löschwasserversorgung ausreichend, wenn dort ein Hydrant errichtet wird. Des Weiteren hat der Landkreis NWM einen generellen Altlastenverdacht geäußert. Boden- proben sollen auf Schadstoffe untersucht werden. Außerdem befürchten die Anwohner der einzigen Zuwegung eine Beeinträchtigung durch die Baufahrzeuge. Als Lösung soll die vorhandene Baustraße des ersten Bauabschnittes erweitert werden.
Herr Baetke erkundigt sich, ob es bereits Äußerungen dazu gab, was das Thema DSL für dieses Wohngebiet betrifft.
Herr Prahler verneint diese Frage. Es soll nochmals eine Abfrage durchgeführt werden.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34.1 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme genommen und Stellungnahmen abgegeben.
Im Ergebnis ergeben sich
-zu berücksichtigende,
-teilweise zu berücksichtigende,
-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Beschluss:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und
Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
-zu berücksichtigende,
-teilweise zu berücksichtigende und
-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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