Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-623

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für das rd. 1,5 ha große Gebiet in der Stadt Grevesmühlen, Ortslage Neu Degtow, umfassend die Flurstücke 37, 38, 39, 40 und 172 (teilw.) der Flur 12 Gemarkung Grevesmühlen sowie das Flurstück 171/3 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Degtow, begrenzt im Norden durch den Verlauf der B105, im Osten durch die Dorfstraße mit angrenzender Wohnbebauung, im Süden durch die Straße „Alte Wariner Landstraße“ und im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, soll der Bebauungsplan Nr. 41 „Neu Degtow West“ aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, in Ergänzung der schon bestehenden Wohnsiedlung in Neu Degtow, ein Einfamilienhausgebiet zu schaffen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Als Mittelzentrum ist die Stadt Grevesmühlen bestrebt zur Deckung des Wohnbedarfs,  im Stadtgebiet Wohngebiete für den Einfamilienhausbau zu schaffen. Damit sollen insbesondere Familien angesprochen werden. Eine entsprechende Nachfrage nach Baugrundstücken ist vorhanden.

 

Für den angestrebten Nutzungszweck stehen jedoch momentan nicht ausreichende Flächen zur Verfügung. Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 sind verfügbar und im Flächennutzungsplan der Stadt Grevesmühlen als Wohnbauflächen dargestellt (s. Anlage). Daher soll für das Gebiet  ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern durchgeführt werden

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Summe der Gesamtkosten für die Erstellung des Bebauungsplanes beträgt ca. 48 T€ einschließlich erforderlicher Gutachten und Untersuchungen.

Im Haushaltsplan 2015 stehen dafür anteilige Mittel in Höhe von 30 T€ zur Verfügung.

Die restliche Summe ist für 2016 eingeplant.

 

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Anlagen

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