03.11.2015 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 "Neu Degt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

  
Herr Schulz macht darauf aufmerksam, dass es üblich ist, mit dem Aufstellungsbeschluss auch das Planungsbüro zu nennen. Hierzu nennt er § 2 BauGB, § 22 Abs. 2 u. 3 KV als gesetzliche Grundlage. Auch die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen regelt hierzu nichts, so dass die Stadtvertretung darüber zu entscheiden hat. Herr Schulz erwartet, dass in der nächsten Stadtvertretung geschlossen darüber abgestimmt wird, wer den Auftrag bekommt.

 

Herr Neumann erkundigt sich, ob es sich um die komplette Fläche handelt, die momentan bewirtschaftet wird.

 

Herr Prahler erläutert, dass der B-Plan das Gebiet des bebauten Grundstücks und die Breite eines weiteren Grundstücks Richtung Westen umfasst. Dieses Gebiet deckt sich mit dem Flächennutzungsplan. Weiterhin betont Herr Prahler, dass die Hauptsatzung einen Verfügungsrahmen zur Vergabe von Dienstleistungen durch den Bürgermeistert beinhaltet und widerspricht den Ausführungen von Herr Schulz.

Herr Schulz ist anderer Ansicht und regt eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht an.

 

Sachverhalt:

Als Mittelzentrum ist die Stadt Grevesmühlen bestrebt zur Deckung des Wohnbedarfs,  im Stadtgebiet Wohngebiete für den Einfamilienhausbau zu schaffen. Damit sollen insbesondere Familien angesprochen werden. Eine entsprechende Nachfrage nach Baugrundstücken ist vorhanden.

 

Für den angestrebten Nutzungszweck stehen jedoch momentan nicht ausreichende Flächen zur Verfügung. Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 sind verfügbar und im Flächennutzungsplan der Stadt Grevesmühlen als Wohnbauflächen dargestellt (s. Anlage). Daher soll für das Gebiet  ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern durchgeführt werden

 

Reduzieren

Beschluss:

  1. Für das rd. 1,5 ha große Gebiet in der Stadt Grevesmühlen, Ortslage Neu Degtow, umfassend die Flurstücke 37, 38, 39, 40 und 172 (teilw.) der Flur 12 Gemarkung Grevesmühlen sowie das Flurstück 171/3 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Degtow, begrenzt im Norden durch den Verlauf der B105, im Osten durch die Dorfstraße mit angrenzender Wohnbebauung, im Süden durch die Straße „Alte Wariner Landstraße“ und im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, soll der Bebauungsplan Nr. 41 „Neu Degtow West“ aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, in Ergänzung der schon bestehenden Wohnsiedlung in Neu Degtow, ein Einfamilienhausgebiet zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 21

Nein- Stimmen:0Enthaltungen:   0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage