20.10.2015 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 "Neu Degt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 20.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krohn spricht den Zeitungsartikel zur Notwendigkeit des B-Plans an.
Der Bürgermeister betont, dass der private Eigentümer das Angebot unterbreitet hat, den B-Plan zusammen mit der Stadt zu entwickeln. Dieses Angebot sollte dann auch genutzt werden. Dieser Schritt ergänzt die städtische Entwicklung.
Herr Baetke macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sich das Wohngebiet „Mühlenblick“ sehr schnell entwickelt hat.
Herr Siegerth spricht sich für eine Bedarfsanalyse aus, so wie sie Herr Schulz während der letzten Bauausschusssitzung gefordert hat.
Herr Prahler macht darauf aufmerksam, dass die Bauwilligkeit weiterhin vorhanden ist. Es ist davon auszugehen, dass der 2. Bauabschnitt Mühlenblick in spätestens 2 Jahren vergeben ist. Dann sind weitere Wohngebiete notwendig. Der B-Plan „Neu Degtow West“ könnte sehr kurzfristig entwickelt werden.
Dr. Anderko spricht von der seit 20 Jahren bestehenden Vision, dass Grevesmühlen Wohnstandort wird. Er sieht diesen B-Plan als richtigen Weg. Grevesmühlen braucht so viele Wohngebiete wie möglich.
Frau Münter merkt an, dass eine Bedarfsanalyse geltendes Recht ist. Sie spricht sich für die Erschließung des Wohngebietes aus, ist aber der Ansicht, dass alles korrekt vorgehen muss.
Der Bürgermeister betont, dass der Bedarf jedes Jahr neu beurteilt werden muss. Die Flächenvorsorge sollte jedoch stetig vorangetrieben werden.
Dr. Anderko fragt nach, warum ein Grundstück nicht in den B-Plan aufgenommen wurde.
Herr Prahler erläutert, dass die Einbeziehung dieses Grundstücks kompliziert gewesen wäre.
Beschluss:
- Für das rd. 1,5 ha große Gebiet in der Stadt Grevesmühlen, Ortslage Neu Degtow, umfassend die Flurstücke 37, 38, 39, 40 und 172 (teilw.) der Flur 12 Gemarkung Grevesmühlen sowie das Flurstück 171/3 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Degtow, begrenzt im Norden durch den Verlauf der B105, im Osten durch die Dorfstraße mit angrenzender Wohnbebauung, im Süden durch die Straße „Alte Wariner Landstraße“ und im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, soll der Bebauungsplan Nr. 41 „Neu Degtow West“ aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, in Ergänzung der schon bestehenden Wohnsiedlung in Neu Degtow, ein Einfamilienhausgebiet zu schaffen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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349,5 kB
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