15.10.2015 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 41 "Neu Degt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Reppenhagen zeigt sich vom heutigen Aufstellungsbeschluss überrascht, da im Vorwege hierzu keine Informationen vorlagen.

 

Herr Ditz erklärt, dass dies der Grundstückssituation geschuldet ist. Ein Eigentümer sei nun auf die Stadt zukommen, um die Fläche gemeinsam zu entwickeln.

 

Frau Matschke erläutert, dass dieser erste zu fassende Beschluss Grundlage für den nunmehr zu beauftragenden Lage- und Höhenplan sowie das Lärm- und Bodengutachten sei. Ein Gestaltungskonzept liege noch nicht vor. Es sei aber eine sparsame Erschließung angedacht.

 

Herr Schulz fordert vor dem Hintergrund der angedachten Wohngebietsentwicklungen West I, Mühlenblick und Sägewerk eine konkrete Analyse der Wohnbevölkerungsentwicklung und einhergehend des künftigen Wohnbedarfs.

Herr Ditz bekräftigt, dass die mitunter mittel- und langfristen Planungen der künftigen Wohngebiete nicht in Konkurrenz zueinander stehen.

 

Auf die Frage von Herrn Schulz, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan angedacht ist, entgegnet Herr Ditz, dass dies noch nicht entschieden sei, da mehrere Eigentümer betroffen sind.

 

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Empfehlung des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

 

  1. Für das rd. 1,5 ha große Gebiet in der Stadt Grevesmühlen, Ortslage Neu Degtow, umfassend die Flurstücke 37, 38, 39, 40 und 172 (teilw.) der Flur 12 Gemarkung Grevesmühlen sowie das Flurstück 171/3 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Degtow, begrenzt im Norden durch den Verlauf der B105, im Osten durch die Dorfstraße mit angrenzender Wohnbebauung, im Süden durch die Straße „Alte Wariner Landstraße“ und im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, soll der Bebauungsplan Nr. 41 „Neu Degtow West“ aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, in Ergänzung der schon bestehenden Wohnsiedlung in Neu Degtow, ein Einfamilienhausgebiet zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage