Vorlage öffentlich - VO/12SV/2013-316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)      Die Stadtvertretung nimmt das beiliegende Einzelhandelskonzept mit integrierter Wirkungsanalyse für ein geplantes Nahversorgungszentrum zustimmend zur Kenntnis.

 

2)      Die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf entsprechend Anlage 3 (Abwägungsdokumentation) wird ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

3)      Die Stadtvertretung beschließt die auf der Seite 80 des Konzeptes aufgeführten Sortimentslisten.

 

4)      Die Stadtvertretung beschließt die im Kapitel 4.5 (Seiten 81 – 88) gegebenen Handlungsempfehlungen als Grundlage künftiger kommunaler Entscheidungen.

             

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die BulwienGesa AG wurde mit der Erstellung und Fortschreibung eines kommunalen gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Anlass für die Fortschreibung sind u.a. veränderte Marktrahmenbedingungen sowie insbesondere ein konkretes An- bzw. Umsiedlungsbegehren zweier  vorhandener Lebensmittelmärkte in die Südstadt.

Weiteres Ziel des neu zu erstellenden Einzelhandelskonzeptes ist die Schaffung einer rechtssicheren Handlungs- und Planungsgrundlage für eine mittelfristige Planungsperiode der Einzelhandelssteuerung.

 

Nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung erfolgte die Vorstellung der ersten Ergebnisse in der Stadtvertretung am 10.12.2012 und in der Veranstaltung mit den Einzelhändlern und Gewerbetreibenden der Innenstadt am 28.01.2013. Darüber hinaus lag der Entwurf der Einzelhandelskonzeptes der Stadt Grevesmühlen zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom 25.02.2013 bis zum 08.03.2013 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zeitgleich wurde das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen entnehmen Sie bitte der als Anlage 3 beigefügten Abwägungsdokumentation.

 

Das Konzept (Anlage 1) soll als mittelfristige Grundlage für die Einzelhandelsentwicklung und –steuerung in Grevesmühlen dienen. Die Seiten 82 – 83 geben dabei konkrete Handlungsempfehlungen zum Umgang mit zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Der Sortimentskatalog auf der Seite 80 gibt einen Überblick über die zulässigen Standorte für künftige Neuansiedlungen der entsprechenden zentrenrelevanten Sortimente.

 

Das Konzept gibt Empfehlungen…

?      zum Zentralen Versorgungsbereich „Innenstadt“ (4.5.3)

?      zum Zentralen Versorgungsbereich „Innenstadt-Ergänzungsbereich Sky/Kik“ (4.5.4)

?      in Gewerbegebiets- und nicht bzw. randständig integrierten Lagen (4.5.5)

?      in siedlungsintegrierten Streulagen (einschließlich geplantes Nahversorgungszentrum Markant/Aldi am Bahnhof (4.5.6)

 

Die in das Einzelhandelsgutachten integrierte Wirkungsanalyse (siehe Kap. 5) kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante Nahversorgungszentrum am Bahnhof (mit 1.500 m²  VKF Markant und 1.000 m² VKF Aldi) hinsichtlich der städtebaulichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche sowie auf die wohnortnahe Nahversorgung verträglich ist. Voraussetzung dabei ist, dass auf die geplante Ansiedlung des Drogeriemarktes zu verzichten ist und dass die sogenannten zentrenrelevanten Sortimente entsprechend der im Konzept gegebenen Handlungsempfehlung eingeschränkt wird.   

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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