Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-496
Grunddaten
- Betreff:
-
Machbarkeitsstudie Hallenbad Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Michael Holst
- Verfasser:
- Holst, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.08.2021
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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12.08.2021
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Geplant
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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16.08.2021
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Geplant
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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23.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.08.2021
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Gestoppt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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23.09.2021
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Geplant
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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27.09.2021
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Gestoppt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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28.09.2021
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●
Gestoppt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
|
Entscheidung
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Sachverhalt
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 08.02.2021 wurde die Verwaltung beauftragt die Leistungen für eine qualifizierte Machbarkeitsstudie zu beschaffen. Voraussetzung für die Vergabe dieser Leistungen war ein positiver Fördermittelbescheid.
Der Fördermittelantrag auf Zuwendung nach der GAK-Regionalbudgetförderrichtlinie wurde am 11.05.2021 gestellt und die beantragten Mittel mit Zuwendungsbescheid vom 18.05.2021 bewilligt, so dass der Auftrag für die Machbarkeitsstudie am 20.05.2021 an das Architektenbüro geising+böker aus Hamburg erteilt wurde. Mit Auftragserteilung begann die Grundlagenanalyse für den Standort Grevesmühlen. Hierfür wurden die Punkte Einzugsgebiet und Wettbewerbssituation näher betrachtet. Das aus der Grundlagenanalyse resultierende Zwischenfazit wurde am 22.06.2021 im Rahmen der Lenkungsgruppe vorgestellt und diskutiert.
In der Lenkungsgruppe wurde sich auf ein Hallenbad mit 25m-Becken mit 4 Bahnen und 3m-Sprungturm sowie einem Lehrschwimm-/ Kursbecken verständigt. Außerdem wurde ein Standort ausgewählt an dem ein solches Vorhaben entstehen könnte.
Letztlich sollen die Ergebnisse in den einzelnen Gremien zur Vorberatung und Entscheidungsfindung präsentiert werden.
Finanz. Auswirkung
Im Falle einer Entscheidung für das Vorhaben müssen die nötigen finanziellen Mittel in den zukünftigen Haushaltsplanungen eingeplant werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage könne noch keine Angaben zu Herstellungs-, Betriebs-, und Bewirtschaftungskosten gemacht werden.