Informationsvorlage - VO/13GV/2022-0727

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Gemeinde Gägelow möchte die Kapelle Weitendorf als Kulturdenkmal erhalten und beabsichtigt, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Erste Arbeiten wurden 2017 in Eigenregie der Gemeinde durchgeführt (Entfernung Efeu, Ausbesserung Mauerwerk und Dach).

 

Nach Gesprächen mit dem Landkreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen wurde 2018 für die Sanierung der Kapelle ein Projektantrag für LEADER-Fördermittel gestellt. Hauptinhalt des Antrages waren Sanierungsarbeiten an Dach, Mauerwerk und Fußboden, die Trockenlegung des Mauerwerks durch Absenkung der Aufschüttung sowie die Errichtung eines Sanitärcontainers. Leider konnte die Projektidee nicht überzeugen, da kein ausreichendes Nutzungskonzept vorlag.

 

Daraufhin hat sich die Gemeinde nochmals intensiv mit dem Projekt befasst. Ergebnis war, dass vor einer Sanierung der Kapelle erstmal die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen verbessert werden sollen. Der Schwerpunkt in Planung und Finanzierung liegt damit aktuell bei der Maßnahme Neubau eines Nebengebäudes für die Kapelle Weitendorf. 

 

Parallel fanden 2021 Begehungen der Kapelle in Eigenregie statt, wobei Schäden festgestellt und Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen gegeben wurden. Daneben wurde eine restauratorische Untersuchung von zwei Wandflächen direkt von der Gemeinde beauftragt. Das Ergebnis der restauratorischen Untersuchung der Wandflächen wurde mit der Bitte um Unterstützung bei der Einwerbung von Fördermitteln an die Denkmalbehörden von Land und Landkreis übersandt. Eine Reaktion erfolgte nicht.

 

Für die Sanierung der Kapelle wurden im Haushalt der Gemeinde 20.000 € für das Jahr 2022 und 50.000 € für das Jahr 2023 eingestellt. Für bauliche Maßnahmen sowie für mögliche Fördermittelanträge ist die Einbindung eines qualifizierten Planers erforderlich.

 

Eine chronologische Aufstellung zum aktuellen Sachstand Sanierung und Instandsetzung Kapelle Weitendorf inkl. Anlagen liegt dieser Informationsvorlage bei.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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