Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Spenden

- für die Gestaltung des Stadtbilds in Höhe von 166,06 Euro von der Fa. Blumen Mundt GbR

- für eine Bank am Bahnhof in Höhe von 750,00 Euro von den Eheleuten Warnke aus Warnow

- für die Kindertagesstätte "Am Lustgarten" in Höhe von 150,00 Euro von der WOBAG mbH Grevesmühlen.      

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.     

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Finanz. Auswirkung

 ungeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 1.066,06 Euro; PSK für Auszahlung abhängig von der Verwendung

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

 

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