01.02.2022 - 6 Annahme von Spenden für das Jahr 2021

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Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert, dass die Beschlussvorlage im Finanzausschuss besprochen und noch um die Spende für die Kita ergänzt wurde.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Spenden

- für die Gestaltung des Stadtbilds in Höhe von 166,06 Euro von der Fa. Blumen Mundt GbR

- für eine Bank am Bahnhof in Höhe von 750,00 Euro von den Eheleuten Warnke aus Warnow

- für die Kindertagesstätte "Am Lustgarten" in Höhe von 150,00 Euro von der WOBAG mbH Grevesmühlen.      

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

        davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.