Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-1510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Schaffung einer durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) bis zum 31. Juli 2023 finanzierten Stelle und einer weiteren über Mittel des Landkreises und des Europäischen Sozialfonds teilfinanzierten Stelle für Schulsozialarbeit an den Grundschulen der Stadt Grevesmühlen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die nötigen zusätzlichen Personalstellen in den Stellenplan aufzunehmen, die erforderlichen Personalkosten einzuplanen und die notwendigen Anträge zu stellen. Träger der Maßnahme soll bis mindestens 31. Juli 2023 die Stadt Grevesmühlen sein. Rechtzeitig vor Ende des Förderzeitraums soll über eine mögliche Übertragung an einen externen Träger beraten werden.

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Sachverhalt

An den Grundschulen "Fritz Reuter" und "Am Ploggensee" ist der Bedarf an einem umfassenden sozialpädagogischen Angebot in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen (Anlagen 1 und 2). Über das LAGuS ist es möglich, eine bis zum Schuljahresende 2023 zu 100 Prozent geförderte Stelle für Schulsozialarbeit zu beantragen. Darüber hinaus gibt es aktuell eine Abfrage des Landkreises Nordwestmecklenburg zum Bedarf an sozialpädagogischen Angeboten in den Grundschulen.

Die Stadt Grevesmühlen hat hier den Bedarf für die beiden Grundschulen angemeldet (Anlage 3). Welche Schulen bzw. Schulträger gefördert werden, entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises.

Die Stelle über das LAGuS wird zu 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert (Anlage 4). Die zweite Stelle wird zu 75 % aus Mittel des Landkreis und des ESF gefördert. Der verbleibende Anteil von 25 Prozent muss von der Stadt Grevesmühlen als Träger der Maßnahme übernommen werden. Für 2022 ist ein Zuschuss der Stadt von etwa 13.000 € zu erwarten. Für die über den Landkreis geförderte Stelle muss bis zum 30. September 2021 ein Antrag gestellt werden.

Bei entsprechender Beschlussfassung und Bewilligung der beantragten Fördermittel kann die Stadt Grevesmühlen zum 1. Januar 2022 für jede Grundschule jeweils eine Schulsozialarbeiterin bzw. einen Schulsozialarbeiter einstellen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

13.000,00 €/2022

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

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im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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