10.08.2021 - 7 Aufbau eines umfassenden sozialpädagogischen An...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Schaffung einer durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) bis zum 31. Juli 2023 finanzierten Stelle und einer weiteren über Mittel des Landkreises und des Europäischen Sozialfonds teilfinanzierten Stelle für Schulsozialarbeit an den Grundschulen der Stadt Grevesmühlen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die nötigen zusätzlichen Personalstellen in den Stellenplan aufzunehmen, die erforderlichen Personalkosten einzuplanen und die notwendigen Anträge zu stellen. Träger der Maßnahme soll bis mindestens 31. Juli 2023 die Stadt Grevesmühlen sein. Rechtzeitig vor Ende des Förderzeitraums soll über eine mögliche Übertragung an einen externen Träger beraten werden.

Frau Ertel möchte wissen, ob der Schulsozialarbeiter fü alle Schüler da ist? Da das Jugendamt in den Familien mit auffälligen Kindern bereits tätig ist. Herr Rehwaldt erläutert, dass die Schulsozialarbeit für jeden Schüler da ist, in erster Linie aber für Schüler, die Probleme in der Schule haben. Wenn das Jugendamt einschreitet, ist die nächste Stufe bereits erreicht und der Schulsozialarbeiter hat hier schon im Vorfeld viel Arbeit und Energie investiert. Schulsozialarbeit ist die Arbeit, die von den Lehrern nicht geleistet werden kann.

Frau Oberpichler bedankt sich für die ausführliche Darlegung der Schulen. Sie findet es gut, dass jetzt die Möglichkeit einer Stelle über das LAGUS besteht. Ergibt sich die zweite Stelle aus den ESF-Mitteln? Sie war erschrocken, über die Statistik an der Grundschule „Fritz Reuter“. Herr Rehwaldt erläutert hierzu, dass der Landkreis nahagelegt hat, einen Antrag für beide Schulen zu stellen, da der Bedarf da ist. Der eine Antrag kann sofort an das LAGUS gestellt werden, da es eine geförderte Stelle ist und die andere ESF Stelle muss erst noch vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschlossen werden. Frau Oberpichler findet es wichtig und gut, dass die Stadt beabsichtigt, auch über den Zeitraum hinaus Schulsozialarbeit weiter zu ermöglichen. Herr Prahler merkt an, dass Schulsozialarbeit an den Grundschulen etabliert werden muss. Frau Ertel unterstützt dies, auch aus persönlichen Gründen. Herr Scharnweber schließt sich dem an.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

        davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

 

 

An den Grundschulen "Fritz Reuter" und "Am Ploggensee" ist der Bedarf an einem umfassenden sozialpädagogischen Angebot in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen (Anlagen 1 und 2). Über das LAGuS ist es möglich, eine bis zum Schuljahresende 2023 zu 100 Prozent geförderte Stelle für Schulsozialarbeit zu beantragen. Darüber hinaus gibt es aktuell eine Abfrage des Landkreises Nordwestmecklenburg zum Bedarf an sozialpädagogischen Angeboten in den Grundschulen.

Die Stadt Grevesmühlen hat hier den Bedarf für die beiden Grundschulen angemeldet (Anlage 3). Welche Schulen bzw. Schulträger gefördert werden, entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises.

Die Stelle über das LAGuS wird zu 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert (Anlage 4). Die zweite Stelle wird zu 75 % aus Mittel des Landkreis und des ESF gefördert. Der verbleibende Anteil von 25 Prozent muss von der Stadt Grevesmühlen als Träger der Maßnahme übernommen werden. Für 2022 ist ein Zuschuss der Stadt von etwa 13.000 € zu erwarten. Für die über den Landkreis geförderte Stelle muss bis zum 30. September 2021 ein Antrag gestellt werden.

Bei entsprechender Beschlussfassung und Bewilligung der beantragten Fördermittel kann die Stadt Grevesmühlen zum 1. Januar 2022 für jede Grundschule jeweils eine Schulsozialarbeiterin bzw. einen Schulsozialarbeiter einstellen.