Vorlage öffentlich - VO/09GV/2021-0349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschließt, mit der Gemeinde Mühlen Eichsen Vertragsverhandlungen zum Abschluss eines Gebietsänderungsvertrags aufzunehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Umgemeindung des Flurstücks 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen Eichsen eine Gebietsänderungsvertrag auszuhandeln. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Ämter Gadebusch und Grevesmühlen-Land sowie der Landkreis Nordwestmecklenburg sind anzuhören.

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Sachverhalt

Nach § 11 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen Wohls in ihren Grenzen geändert werden.

Die Gemeinde Mühlen Eichsen war Eigentümerin des Flurstücks 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen Eichsen. Hierbei handelt es sich um den Teil eines Wegs von der L03 nach Seefeld. Dieser Weg dient der Erschließung der Ortslage Seefeld. Durch die Gemeinde Testorf-Steinfort wurde beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg im Jahr 2014 ein Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches beantragt, da die Straße auf dem Gebiet von drei Gemeinden lag.

In diesem Zusammenhang hatte die Gemeinde Mühlen Eichsen mit Beschluss-Nr. MüE/07/2015 zugestimmt, der Gemeinde Testorf-Steinfort das oben genannte Flurstück zu unentgeltlich zu übereignen, weil die Ortserschließung Seefeld für die Gemeinde Mühlen Eichsen keine Bedeutung gehabt hat.

Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wurde mit Ausführungsanordnung vom 29. Mai 2018 der freiwillige Landtausch "Testorf-Steinfort I" für die Gemeinden Dahlberg-Wendelstorf, Testorf-Steinfort und Mühlen Eichsen bekanntgegeben. Der freiwillige Landtauschbeinhaltete auch das Flurstück 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen Eichsen mit einer Größe von 3.678 m².

Eine grundbuchrechtliche Änderung ist Infolge des freiwilligen Landtauschs inzwischen erfolgt. Die Gemeinde Testorf-Steinfort ist Eigentümerin des Flurstücks 22/2 der Flur 2 in der Gemarkung Mühlen Eichsen.

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat mit Schreiben vom 25.05.2021 über die Stadtverwaltung Grevesmühlen bei der Amtsverwaltung des Amtes Gadebusch einen Antrag an die Gemeinde Mühlen Eichsen gerichtet, ein Gebietsänderungsverfahren bezüglich des betroffenen Straßenflurstücks herbeizuführen. Die betroffene Straßenfläche ist auf der als Anlage beigefügten Flurkarte in weiß dargestellt.

Gemäß § 12 Abs. 1 KV M-V bedarf die Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungsverträge eines Beschlusses der Gemeindevertretung mit der Mehrheit ALLER Mitglieder.

Die Amtsverwaltung Gadebusch hat für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Mühlen Eichsen eine korrespondierende Beschlussfassung vorbereitet.

Im Zuge des Verfahrens sind die betroffenen Ämter Gadebusch und Grevesmühlen-Land sowie der Landkreis Nordwestmecklenburg, wegen der möglichen Veränderung von Ämtergrenzen, anzuhören.

 

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Finanz. Auswirkung

 KEINE
 

 

 

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Anlagen

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