Vorlage öffentlich - VO/04GV/2010-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablösung eines Kommunaldarlehens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Stoffregen, Brigitte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mallentin
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Vorberatung
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01.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Mallentin hat 1994 ein
Modernisierungsdarlehen für das Objekt Dorfstraße 14-16 in Mallentin über
ursprünglich 64.108 DM (entspricht rund 32.778 Euro) aufgenommen. Der Zinssatz beträgt aktuell 2,00 %. Nach 5
tilgungsfreien Jahren und zwei Jahren mit einer Tilgung von 1% beträgt der aktuelle Tilgungssatz 2%. Gemäß
Darlehensvertrag kann das LFI den Zins- und Tilgungssatz ab 31.03.2010 bis zur
kapitalmarktüblichen Höhe anheben. Bislang liegt noch keine entsprechende
Mitteilung des LFI vor. Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen, dessen
Restschuld zum 31.03.2010 insgesamt 23.545,45 Euro betragen wird.
Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit
dem Haushaltserlass 2009 vom 25.11.2008 die Kommunen angewiesen, zusätzlich
ausgereichte Schlüsselzuweisungen zur Sondertilgung von Krediten einzusetzen.
Im Haushaltsplan 2010 wurde die vollständige Ablösung des
Darlehens berücksichtigt. Nach Auskunft des LFI ist eine Ablösung ohne
Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
Die Zinskonditionen für Kommunaldarlehen dieser
Größenordnung liegen aktuell bei ca.
4,5% aufwärts. Die Zinsersparnis bei Anpassung der Annuität und einer
Verkürzung der Restlaufzeit auf 10 Jahre beträgt bei Ablösung rund 7.760 Euro.
Eine Tagegeldanlage des in gleicher Höhe in der Rücklage befindlichen Betrages
von 23.500 Euro (unter Berücksichtigung, dass hieraus gemäß Tilgungsplan die
planmäßige Tilgung zu leisten wäre) würde nach aktuellen Konditionen (unter 1
%) über die Restlaufzeit des Darlehens unter 3.000 Euro bringen. Demnach verbleibt der Gemeinde, wenn sie das
Geld aus der Rücklage zur Ablösung verwendet, ein Vorteil von ca. 4.700 Euro.
Hinzu kommen Verwaltungskosten des LFI (0,5%) von ca. 1.940 Euro.
