01.03.2010 - 6 Ablösung eines Kommunaldarlehens

Beschluss:
abgelehnt
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Sachverhalt:

Die Gemeinde Mallentin hat 1994  ein Modernisierungsdarlehen für das Objekt Dorfstraße 14-16 in Mallentin über ursprünglich 64.108 DM (entspricht rund 32.778 Euro) aufgenommen.  Der Zinssatz beträgt aktuell 2,00 %. Nach 5 tilgungsfreien Jahren und zwei Jahren mit einer Tilgung von 1%  beträgt der aktuelle Tilgungssatz 2%. Gemäß Darlehensvertrag kann das LFI den Zins- und Tilgungssatz ab 31.03.2010 bis zur kapitalmarktüblichen Höhe anheben. Bislang liegt noch keine entsprechende Mitteilung des LFI vor. Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen, dessen Restschuld zum 31.03.2010 insgesamt 23.545,45 Euro betragen wird.

 

Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Haushaltserlass 2009 vom 25.11.2008 die Kommunen angewiesen, zusätzlich ausgereichte Schlüsselzuweisungen zur Sondertilgung von Krediten einzusetzen.

 

Im Haushaltsplan 2010 wurde die vollständige Ablösung des Darlehens berücksichtigt. Nach Auskunft des LFI ist eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

 

Die Zinskonditionen für Kommunaldarlehen dieser Größenordnung liegen aktuell bei ca.  4,5% aufwärts. Die Zinsersparnis bei Anpassung der Annuität und einer Verkürzung der Restlaufzeit auf 10 Jahre beträgt bei Ablösung rund 7.760 Euro. Eine Tagegeldanlage des in gleicher Höhe in der Rücklage befindlichen Betrages von 23.500 Euro (unter Berücksichtigung, dass hieraus gemäß Tilgungsplan die planmäßige Tilgung zu leisten wäre) würde nach aktuellen Konditionen (unter 1 %) über die Restlaufzeit des Darlehens unter 3.000 Euro bringen. Demnach verbleibt der Gemeinde, wenn sie das Geld aus der Rücklage zur Ablösung verwendet, ein Vorteil von ca. 4.700 Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten des LFI (0,5%) von ca. 1.940 Euro.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Ablösung des Darlehens Nr. 5001609415 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 23.545,45 Euro zum 31.03.2010.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 0

Nein- Stimmen:8

Enthaltungen:0

 

Damit ist dieser Beschlussvorschlag abgelehnt.