Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-034
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur überplanmäßigen Ausgabe für die Baumaßnahme "Straßenbau Neuländer Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Upahl
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom
25.09.2009 zur überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.200,00 Euro für die
Haushaltsstelle „Straßenbau Neuländer Weg“, Sachkonto 63000.960700.
Die
benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 8.200,00 Euro werden aus der
Haushaltsstelle „Straßenbau von Upahl nach Kastahn“, Sachkonto 63000.960900 zur Verfügung
gestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß
§ 39, Abs. 3 KV- M-V
Überplanmäßige Ausgabe
Sachkonto 63000.960700 „Straßenbau
Neuländer Weg“
Gemäß § 39 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister
folgende Eilentscheidung:
Er genehmigte
die überplanmäßige Ausgabe für das Sachkonto 63000.960700 „Straßenbau Neuländer
Weg“ in Höhe von 8.200,00 Euro.
In der
Haushaltsstelle 63000.960700 stehen derzeit noch 47.100,00 Euro zur Verfügung.
Nach Vorliegen der Schlussrechnungen der Firma Grothe Bau GmbH und des
Ing.-Büros Möller stellt sich jedoch heraus, dass diese finanziellen Mittel
nicht ausreichen, um die Schlussrechnungen bezahlen zu können. Es werden
weitere 8.200,00 Euro benötigt.
Die Abrechnung
ergab Mehrkosten gegenüber der Angebotssumme.
Grund: z.B.
örtliche Festlegung zur Verlängerung der Straße gegenüber der Planung.
Die noch
benötigten finanziellen Mittel werden aus nachfolgend aufgeführter
Haushaltsstelle zur Verfügung gestellt:
8.200,00 Euro Haushaltsstelle 63000.960900 „Straßenbau von Upahl
nach Kastahn“
Für die nächste
ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung ist noch kein Termin festgelegt. Um
den Abruftermin einhalten zu können und somit die Zuwendung nicht zu gefährden,
musste er von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.
Gemäß § 5 Abs. 2
der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl entscheidet der Bürgermeister bei
überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Wert von 1.000,00 Euro.
Ein Beschluss
der Gemeindevertretung ist erforderlich.
Diese
Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.
