10.12.2009 - 9 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

 

Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39, Abs. 3 KV- M-V

Überplanmäßige Ausgabe

Sachkonto 63000.960700 „Straßenbau Neuländer Weg“

 

Gemäß § 39 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister folgende Eilentscheidung:

Er genehmigte die überplanmäßige Ausgabe für das Sachkonto 63000.960700 „Straßenbau Neuländer Weg“ in Höhe von 8.200,00 Euro.

In der Haushaltsstelle 63000.960700 stehen derzeit noch 47.100,00 Euro zur Verfügung. Nach Vorliegen der Schlussrechnungen der Firma Grothe Bau GmbH und des Ing.-Büros Möller stellt sich jedoch heraus, dass diese finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Schlussrechnungen bezahlen zu können. Es werden weitere 8.200,00 Euro benötigt.

Die Abrechnung ergab Mehrkosten gegenüber der Angebotssumme.

Grund: z.B. örtliche Festlegung zur Verlängerung der Straße gegenüber der Planung.

 

Die noch benötigten finanziellen Mittel werden aus nachfolgend aufgeführter Haushaltsstelle zur Verfügung gestellt:

 

8.200,00 Euro               Haushaltsstelle 63000.960900 „Straßenbau von Upahl nach Kastahn“

 

Für die nächste ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung ist noch kein Termin festgelegt. Um den Abruftermin einhalten zu können und somit die Zuwendung nicht zu gefährden, musste er von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl entscheidet der Bürgermeister bei überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Wert von 1.000,00 Euro.

Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist erforderlich.

Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 25.09.2009 zur überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.200,00 Euro für die Haushaltsstelle „Straßenbau Neuländer Weg“, Sachkonto 63000.960700.

 

Die benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 8.200,00 Euro werden aus der Haushaltsstelle „Straßenbau von Upahl nach Kastahn“,  Sachkonto 63000.960900 zur Verfügung gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1