Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-029
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Kostenteilungsvereinbarung vom 31.03.03/19.05.2004
zur Baumaßnahme L 03, Ortsdurchfahrt Upahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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10.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Upahl und die
Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben 2003 eine
Kostenteilungsvereinbarung zum Ausbau der Landesstraßen L 03 und L 031, OD
Upahl, geschlossen.
Die Abnahme der Leistungen
erfolgte bereits am 15.07.2004. Jedoch hat die Abrechnung der Maßnahme einen
längeren Zeitraum in Anspruch genommen.
Zwischenzeitlich wurde im
Jahr 2005 bei einer Überprüfung der Straßenbauverwaltung des Landes M-V durch
den Bundesrechnungshof die Festlegung getroffen, das das Straßenbauamt Schwerin
Unterhaltungslasten für Verkehrsflächen nicht mehr übertragen dürfen.
Am 15.06.2009 fand eine
Erörterung des Sachverhaltes zwischen dem SBA Schwerin, Herrn Greßmann, Herrn
Steguhn, und dem Bürgermeister, Herrn Schneider, und Herrn Janke statt.
Man verständigte sich
darauf, dass das SBA Schwerin der Gemeinde Upahl zumindest die bisher
angefallenen Kosten für die Jahre 2004-2009 erstattet.
Dies regelt der zu
unterzeichnende Nachtrag.
Die Straßenbauverwaltung hat
ab dem 15.06.2009 die Unterhaltung und Reinigungsarbeiten am Radweg übernommen.
