10.12.2009 - 8 Änderung der Kostenteilungsvereinbarung vom 31....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeinde Upahl und die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben 2003 eine Kostenteilungsvereinbarung zum Ausbau der Landesstraßen L 03 und L 031, OD Upahl, geschlossen.

 

Die Abnahme der Leistungen erfolgte bereits am 15.07.2004. Jedoch hat die Abrechnung der Maßnahme einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen.

Zwischenzeitlich wurde im Jahr 2005 bei einer Überprüfung der Straßenbauverwaltung des Landes M-V durch den Bundesrechnungshof die Festlegung getroffen, das das Straßenbauamt Schwerin Unterhaltungslasten für Verkehrsflächen nicht mehr übertragen dürfen.

 

Am 15.06.2009 fand eine Erörterung des Sachverhaltes zwischen dem SBA Schwerin, Herrn Greßmann, Herrn Steguhn, und dem Bürgermeister, Herrn Schneider, und Herrn Janke statt.

 

Man verständigte sich darauf, dass das SBA Schwerin der Gemeinde Upahl zumindest die bisher angefallenen Kosten für die Jahre 2004-2009 erstattet.

Dies regelt der zu unterzeichnende Nachtrag.

Die Straßenbauverwaltung hat ab dem 15.06.2009 die Unterhaltung und Reinigungsarbeiten am Radweg übernommen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt, den Nachtrag vom 30.06.2009 zur Kostenteilungsvereinbarung vom 31.03./26.05.2009 anzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0