Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-075
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 19.10.2009 zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Baumaßnahme "Ausbau Gebhardtstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Wolfgang Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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26.10.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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03.11.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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16.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 19.10.2009 zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Baumaßnahme „Ausbau Gebhardtstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße“, Haushaltsstelle 54101.09600000 (Maßnahme 022) in Höhe von 300.000,00 Euro.
Entsprechend des
vorbereiteten Nachtragshaushaltes sind die Gesamtkosten insbesondere durch
Kosteneinsparungen im Rahmen der Maßnahme „Erschließung B 29: Gewerbe-
und Industriegebiet Nordwest“ sowie aus den bereit gestellten
Fördermitteln abgesichert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Außerplanmäßige Ausgabe
Ausbau Gebhardtstraße/ Rudolf-Breitscheid-Straße
HH-Stelle: 54101.09600000, Maßnahme 022
Gemäß § 38 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister
hiermit folgende Eilentscheidung:
Er genehmigte die außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 300.000,00 Euro für die Haushaltsstelle 54101.09600000 (Maßnahme 022)
Ausbau Gebhardtstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße.
Entsprechend der
Hauptsatzung (§ 5, Abs. 3) bedarf diese Eilentscheidung der Bestätigung der
Stadtvertretung.
Begründung der
Eilbedürftigkeit:
Durch das Straßenbauamt
Schwerin liegt der Verwaltung ein Zuwendungsbescheid für die Gewährung einer
Zuwendung für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in
Mecklenburg-Vorpommern aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem
Entflechtungsgesetz vom 15. September 2009 für die o. g. Baumaßnahme vor. (sh.
Anlage)
Für den Bewilligungszeitraum
vom 01.10.2009 bis 31.03.2011 ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von
70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 347.400,00 Euro bewilligt
worden. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
der veranschlagten Haushaltsmittel.
Mit diesem Eilbeschluss zu
einer außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 300 T€ sind die voraussichtlichen
Kosten für 2009 abgesichert.
Die Gesamtfinanzierung der
Maßnahme ist im Haushaltsplan 2009 nicht enthalten, da zum Zeitpunkt des Beschlusses des Haushaltsplans diese
schnelle Zusicherung von Fördermitteln noch nicht in Aussicht stand. Die
vorgesehenen Gesamtkosten inklusive der Kostenanteile für 2010 und Finanzierungsbestandteile
sind aber Bestandteil des Nachtragshaushaltes, wie er von der Verwaltung zur
Beschlussfassung vorbereitet wurde.
Entsprechend des
vorbereiteten Nachtragshaushaltes sind die Gesamtkosten insbesondere durch
Kosteneinsparungen im Rahmen der Maßnahme „Erschließung B 29: Gewerbe-
und Industriegebiet Nordwest“ sowie aus den bereit gestellten
Fördermitteln abgesichert.
Die Eilbedürftigkeit ergibt
sich indes daraus, dass in diesem Bewilligungsbescheid ausdrücklich eine
Kassenrate i.H.v. 157.400 € an
Fördermitteln für das Jahr 2009 vorgesehen wird und der entsprechende Abruf nur
bei einer sofortigen Beauftragung der Bauleistungen und Maßnahmenbeginn möglich
ist.
Die Ausschreibung ist
erfolgt und der Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Möller zeigt auf, dass die
Beauftragung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes erfolgen kann.
Die nächste ordentliche
Sitzung der Stadtvertretung findet am 16.11.2009 statt und kann hierzu nicht
abgewartet werden. Es würde in diesem Falle der Verlust von bereits
zugesicherten Fördermitteln drohen.
Daher musste er von seinem
Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.
Information zum
Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder |
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Leitbild 1 |
Leitbild 2 |
Leitbild 3 |
Leitbild 4 |
Leitbild 5 |
Leitbild 6 |
Leitbild 7 |
Leitbild 8 |
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Projekt Nr. 5 : Instandsetzen
Rudolf-Breitscheid-Straße |
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