Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 19.10.2009 zur außerplanmäßigen Ausgabe für die Baumaßnahme „Ausbau Gebhardtstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße“, Haushaltsstelle  54101.09600000 (Maßnahme 022) in Höhe von 300.000,00 Euro.

 

Entsprechend des vorbereiteten Nachtragshaushaltes sind die Gesamtkosten insbesondere durch Kosteneinsparungen im Rahmen der Maßnahme „Erschließung B 29: Gewerbe- und Industriegebiet Nordwest“ sowie aus den bereit gestellten Fördermitteln abgesichert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Außerplanmäßige Ausgabe

Ausbau Gebhardtstraße/ Rudolf-Breitscheid-Straße

HH-Stelle: 54101.09600000, Maßnahme 022

 

Gemäß § 38 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern traf der Bürgermeister hiermit folgende Eilentscheidung:

 

Er  genehmigte die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 300.000,00 Euro für die Haushaltsstelle 54101.09600000 (Maßnahme 022) Ausbau Gebhardtstraße/Rudolf-Breitscheid-Straße.

 

Entsprechend der Hauptsatzung (§ 5, Abs. 3) bedarf diese Eilentscheidung der Bestätigung der Stadtvertretung.

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Durch das Straßenbauamt Schwerin liegt der Verwaltung ein Zuwendungsbescheid für die Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz vom 15. September 2009 für die o. g. Baumaßnahme vor. (sh. Anlage)

 

Für den Bewilligungszeitraum vom 01.10.2009 bis 31.03.2011 ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 347.400,00 Euro bewilligt worden. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

 

Mit diesem Eilbeschluss zu einer außerplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 300 T€ sind die voraussichtlichen Kosten für 2009 abgesichert.

 

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2009 nicht enthalten, da zum Zeitpunkt  des Beschlusses des Haushaltsplans diese schnelle Zusicherung von Fördermitteln noch nicht in Aussicht stand. Die vorgesehenen Gesamtkosten inklusive der Kostenanteile für 2010 und Finanzierungsbestandteile sind aber Bestandteil des Nachtragshaushaltes, wie er von der Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet wurde.

 

Entsprechend des vorbereiteten Nachtragshaushaltes sind die Gesamtkosten insbesondere durch Kosteneinsparungen im Rahmen der Maßnahme „Erschließung B 29: Gewerbe- und Industriegebiet Nordwest“ sowie aus den bereit gestellten Fördermitteln abgesichert.

 

Die Eilbedürftigkeit ergibt sich indes daraus, dass in diesem Bewilligungsbescheid ausdrücklich eine Kassenrate i.H.v. 157.400 €  an Fördermitteln für das Jahr 2009 vorgesehen wird und der entsprechende Abruf nur bei einer sofortigen Beauftragung der Bauleistungen und Maßnahmenbeginn möglich ist.

 

Die Ausschreibung ist erfolgt und der Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Möller zeigt auf, dass die Beauftragung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes erfolgen kann.

 

Die nächste ordentliche Sitzung der Stadtvertretung findet am 16.11.2009 statt und kann hierzu nicht abgewartet werden. Es würde in diesem Falle der Verlust von bereits zugesicherten Fördermitteln drohen.

 

Daher musste er von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch machen.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

Projekt Nr. 5 :

Instandsetzen Rudolf-Breitscheid-Straße

 

 

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

negativ

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