Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-313

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt,

 

  1. das Hauptverfahren auf Grundlage des Ergebnisses des Beschlusses des VG SN vom 06.07.2020 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu beenden. Die Verwaltung wird beauftragt, das VG von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.                                                                                                                                   

 

oder 

 

  1. das Hauptverfahren fortzusetzen. 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen wollte die Errichtung zweier Windenergieanlagen (WEA) bei Santow im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verhindern. Im Verwaltungsstreitverfahren Stadt Grevesmühlen ./. StALU Westmecklenburg hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin am 06.07.2020 beschlossen, den Antrag auf Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes abzulehnen.

 

Beschlüsse im Eilverfahren deuten i. d. R. schon an, in welche Richtung die  Hauptverfahren gehen werden. Frau RA’in Katharina Bernhard hatte in der Stadtvertretersitzung am 12.08.2019 von einem  Eilverfahren abgeraten. Und inhaltlich scheint „unserer“ Argumentation die Luft auszugehen. Es sei denn, aus einer erforderlichen, ausführlichen, sachverständigen Prüfung des Artenschutzrechtlichen Gutachtens des Genehmigungsinhabers ergeben sich artenschutzrechtliche Fakten, die unsere Argumentationsketten erheblich vertiefen.

 

In der Anlage dieser Beschlussvorlage sind der Beschluss der Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin am 06.07.2020 und die Bewertung der Frau RA’in Katharina Bernhard vom 22.07.2020 beigefügt.     

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Weitere Verfahrenkosten bei erfolgloser Klage

 

 

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Anlagen

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