03.08.2020 - 7 Beschluss zum Verwaltungsstreitverfahren Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 03.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fett erklärt dem stellv. Stadtpräsidenten seine Befangenheit und verlässt den Sitzungssaal.
Herr Schulz hält eine Aufrechterhaltung der Klage für sinnvoll.
Herr Baetke äußert, dass für den Bau der Windenergieanlagen irrelevant ist, ob die Klage aufrechterhalten wird oder nicht.
Herr Krohn merkt an, dass die Bauarbeiten noch in dieser Woche beginnen werden und er fragt, was passiert, wenn die Klage weitergeführt wird und die WEA dann bereits stehen.
Frau Rechtsanwältin Bernhard informiert, dass auch nach der Errichtung gegen den Betrieb der WEA geklagt werden kann.
Wenn ein Regionalplan für unwirksam erklärt wird, ist überall eine Errichtung von
Windenergieanlagen möglich. Wenn der regionale Planungsverband den Standort für geeignet erklärt, macht eine Klage wenig Sinn. Auch mit dem Artenschutz befasst sich der Regionale Planungsverband genauestens.
Herr Grote erkundigt sich, ob nicht eine Sammelklage mit der Gemeinde Damshagen möglich ist.
Der Bürgermeister entgegnet, dass Damshagen zwar eine Klage erwägt, jedoch handelt es sich dabei um ein anderes Gebiet sodass eine gemeinsame Klage nicht möglich ist.
Frau RA Bernhard merkt an, dass auch aus Fristgründen eine Sammelklage gar nicht mehr möglich wäre. Weiterhin erläutert sie, dass es fachlich versierte Einwendungen gegen das vorliegende Artenschutzgutachten bräuchte.
Herr Schulz vertritt die Ansicht, dass es Ziel sein sollte, dass Santow gar nicht erst als Eignungsraum ausgewiesen wird. Er merkt an, dass die Errichtung der WEA zur Zersiedlung beitragen würde.
Der Bürgermeister verliest eine E-Mail von Karl Schmude (Amtsleiter - Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg ).
Er erklärt weiterhin, dass der Richter geringe Aussicht auf Erfolg der Klage prognostiziert hat und das Eilverfahren deshalb abgewiesen wurde.
Herr Baetke spricht sich für regenerative Energien aus und sieht mit der Errichtung kein Problem der Zersiedlung.
Herr Schulz merkt an, dass Zersiedlung keine Empfindungssache, sondern an Fakten belegbar ist.
Herr Krohn findet, dass die WEA auf dem Weg zur Ostsee störend wären, spricht sich aber trotzdem für eine Beendigung der Klage aus.
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen wollte die Errichtung zweier Windenergieanlagen (WEA) bei Santow im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verhindern. Im Verwaltungsstreitverfahren Stadt Grevesmühlen ./. StALU Westmecklenburg hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin am 06.07.2020 beschlossen, den Antrag auf Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes abzulehnen.
Beschlüsse im Eilverfahren deuten i. d. R. schon an, in welche Richtung die Hauptverfahren gehen werden. Frau RA’in Katharina Bernhard hatte in der Stadtvertretersitzung am 12.08.2019 von einem Eilverfahren abgeraten. Und inhaltlich scheint „unserer“ Argumentation die Luft auszugehen. Es sei denn, aus einer erforderlichen, ausführlichen, sachverständigen Prüfung des Artenschutzrechtlichen Gutachtens des Genehmigungsinhabers ergeben sich artenschutzrechtliche Fakten, die unsere Argumentationsketten erheblich vertiefen.
In der Anlage dieser Beschlussvorlage sind der Beschluss der Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin am 06.07.2020 und die Bewertung der Frau RA’in Katharina Bernhard vom 22.07.2020 beigefügt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt,
- das Hauptverfahren auf Grundlage des Ergebnisses des Beschlusses des VG SN vom 06.07.2020 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu beenden. Die Verwaltung wird beauftragt, das VG von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
oder
- das Hauptverfahren fortzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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