Vorlage öffentlich - VO/13GV/2020-599

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung der Gemeinde Gägelow für die Nutzung der Sporthalle Proseken. Die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2017 tritt mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung außer Kraft.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde betreibt die Sporthalle Proseken seit dem 01.01.2018 in privatrechtlicher Form auf der Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2017, beschlossen von der Gemeindevertretung am 05.12.2017.

Diese Entgeltordnung soll durch die anliegende Entgeltordnung ab dem 01.07.2019 abgelöst werden.

Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Gebührensatzung bedarf eine privatrechtliche Entgeltordnung nicht zwingend einer zugrundeliegender Kalkulation. Die Entgelte können marktüblich festgesetzt werden. Eine höchstmögliche Kostendeckung soll dabei angestrebt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Einzahlungen von ortsansässigen Vereinen um 5,50 €/Std. (bei 530 Std. entspricht das verringerten Einzahlungen in Höhe von 2.915 €)

 

 

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Anlagen

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