23.06.2020 - 8 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Sozialausschuss und auch der Finanzausschuss empfehlen im Vertrag in

      §2; 6. zu ändern: - Gemeindliche Kinder- und Jugendeinrichtungen, Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr der Gemeinde Gägelow

Im Finanzausschuss wurde als Empfehlung zur Beschlussfassung die Festlegung getroffen, dass der Vertrag bis mindestens 31.12.2024 gelten sollte.

 

Herr Soth-Worofka macht darauf aufmerksam, dass 2024 kommunales Wahljahr ist, dieses Thema sollte nicht wieder zum Wahlkampf werden.

 

Frau Oldenburg pflichtet Herrn Soth-Worofka bei und unterbreitet den Vorschlag, die Entgeltordnung bis 31.12.2025 festzuschreiben.

 

Frau Bahlcke stimmt diesem Vorschlag zu.

 

Herr Kolz unterbreitet den Vorschlag in §2; 1. Gewerbliche / Kommerzielle Nutzung dem Bürgermeister die Befugnis zu erteilen selbständig die Summe für das Nutzungsentgelt festzulegen. Wenn Gemeindeeigene Vereine die Sporthalle mieten möchte sollte der Bürgermeister das Entgelt nach Ermessen festsetzen können.

 

Herr Helms-Ferlemann informiert hierzu, dass die Punkte 1-3 aus der vorherigen Satzung übernommen wurden. Er ist der Ansicht, dass gemeindeeigene Vereine nicht unter Punkt 1 sondern unter Punkt 4 zu bewerten sind.

 

Frau Bahlcke ergänzt hierzu, dass dieser Aspekt bereits im Finanzausschuss besprochen wurde und unter Punkt 4 anzusiedeln ist.

 

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde betreibt die Sporthalle Proseken seit dem 01.01.2018 in privatrechtlicher Form auf der Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2017, beschlossen von der Gemeindevertretung am 05.12.2017.

Diese Entgeltordnung soll durch die anliegende Entgeltordnung ab dem 01.07.2019 abgelöst werden.

Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Gebührensatzung bedarf eine privatrechtliche Entgeltordnung nicht zwingend einer zugrundeliegenden Kalkulation. Die Entgelte können marktüblich festgesetzt werden. Eine höchstmögliche Kostendeckung soll dabei angestrebt werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung der Gemeinde Gägelow für die Nutzung der Sporthalle Proseken mit den Änderungen:

      §2; 6. Gemeindliche Kinder- und Jugendeinrichtungen, Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr der Gemeinde Gägelow

      Die Entgeltordnung soll in unveränderter Form mindestens bis zum 31.12.2025 gelten.

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2017 tritt mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage