15.06.2020 - 9 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann gibt kurze Erläuterungen zur Benutzungs- und Entgeltordnung.

Weiterhin geht Herr Helms-Ferlemann auf die Anfrage von Frau Reppin (TOP 4) ein.

Die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr und des Jugendclubs brauchen keine Benutzungsgebühren für die Sporthalle zahlen, da diese Einrichtungen von der Gemeinde betrieben werden. Hier würde die Gemeinde dann an die Gemeinde Gebühren zahlen. Weiterhin begründet der Bürgermeister die Zahlung von Nutzungsgebühren für Kinder ab 14 Jahren für den Sportverein, da dieser auch Mitgliedsbeiträge für ihre Mitglieder, auch für Kinder unter 14 Jahren die von den Gebühren für die Hallennutzung befreit sind, einnimmt. Die Gemeinde ist dem Sportverein bereits großzügig entgegengekommen, er kann diese Anfrage nicht nachvollziehen. Die Altersgrenze von 14 Jahren wird nicht auf 16 oder 18 Jahre heraufgesetzt. Weiterhin werden dem Sportverein für dieses Jahr die Nutzungsgebühren von Februar bis zum Beginn des neuen Schuljahres, in der Hoffnung die Sporthalle kann dann wieder in vollem Umfang genutzt werden, gesondert berechnet.

 

Frau Oldenburg fragt nach, warum nur die Jugendfeuerwehr im §2, Abs. 6 genannt ist. Auch der Feuerwehr wurde die Nutzung der Sporthalle für ihre Ausbildungszwecke zugesagt.

 

Sie bittet darum den Abs. 6 wie folgt zu ändern:

      6. Gemeindliche Jugendeinrichtungen, Feuerwehr und Jugendfeuerwehr :  frei

Diese Änderung stellt Frau Oldenburg zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

 

Weiterhin stellt Frau Oldenburg die Frage, ab wann der TSV denn zufrieden ist mit der neuen Entgeltordnung. Wenn die Altersgrenze bis 18 Jahre herauf gesetzt ist?

 

Frau Reppin möchte nur eine Gleichbehandlung aller Nutzer der Sporthalle erreichen.

 

Frau Oldenburg ergänzt hierzu, dass weder der Jugendclub, noch die Feuerwehr Einnahmen von Mitgliedsbeiträgen habe, somit auch keine Gelder zur Verfügung hat um Nutzungsgebühren zu entrichten.

 

Es entsteht nochmals eine rege Diskussion zur Anhebung der Altersgrenze für die Zahlung der Nutzungsgebühren.

 

Herr Soth-Worofka bemerkt hierzu, dass der TSV Gägelow für die Kinder und Jugendlichen einen Jahresbeitrag von 75,- Euro/Jahr verlangt.

 

Herr Helms-Ferlemann weist darauf hin, dass dann der jetzige veranschlagte Betrag von 9,- Euro nicht mehr zu halten ist, wenn die Altersgrenze auf 18 Jahre erhöht wird. Die 9,- Euro sind schon ein Entgegenkommen der Gemeinde.

 

Frau Oldenburg stellt die Altersgrenzen der zu zahlenden Kinder und Jugendlichen zur Abstimmung:

 

Kinder bis zu 14 Jahren   Kinder bis zu 18 Jahren

Abstimmungsergebnis:    Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  6   Ja-Stimmen:  0

Nein-Stimmen: 0   Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen:  0   Enthaltungen:  0

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde betreibt die Sporthalle Proseken seit dem 01.01.2018 in privatrechtlicher Form auf der Grundlage der Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2017, beschlossen von der Gemeindevertretung am 05.12.2017.

Diese Entgeltordnung soll durch die anliegende Entgeltordnung ab dem 01.07.2019 abgelöst werden.

Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Gebührensatzung bedarf eine privatrechtliche Entgeltordnung nicht zwingend einer zugrundeliegenden Kalkulation. Die Entgelte können marktüblich festgesetzt werden. Eine höchstmögliche Kostendeckung soll dabei angestrebt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die anliegende Entgeltordnung der Gemeinde Gägelow für die Nutzung der Sporthalle Proseken mit folgender Änderung:

      6. Gemeindliche Jugendeinrichtungen, Feuerwehr und Jugendfeuerwehr:  frei

zu beschließen.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2017 tritt mit Inkrafttreten dieser Entgeltordnung außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage