Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beginn der Wahlperiode ist es angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.

Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Upahl einschließlich der 2 dazugehörigen Änderungssatzungen hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt.

 

Deshalb wurden in die nun vorgelegte Hauptsatzung nur geringfügige Änderungen/Ergänzungen vorgenommen.

Die bisherige 1. und 2. Änderungssatzungen  wurden entsprechend textlich mit eingeordnet.

Im Einzelnen sind die Änderungen/Ergänzungen rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:

 

§ 2                   Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.

§ 4 Abs. 4        Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.

§ 6 Abs. 2        Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i.V.m . der Kommunalverfassung (§ 35, Abs. 2, Satz 11. u. 12 KV M-V).

§ 7 Abs. 1        Die Adresse der Lokalredaktion wurde aktualisiert.

§ 7 Abs. 2        Es wurde die nachrichtliche Bekanntmachung über die Internetseite aufgenommen.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

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Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 




 

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