24.09.2009 - 10 Hauptsatzung der Gemeinde Upahl
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 24.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Margarete Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Mit Beginn der Wahlperiode ist es angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.
Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Upahl einschließlich der 2 dazugehörigen Änderungssatzungen hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt.
Deshalb wurden in die nun vorgelegte Hauptsatzung nur geringfügige Änderungen/Ergänzungen vorgenommen.
Die bisherige 1. und 2. Änderungssatzungen wurden entsprechend textlich mit eingeordnet.
Im Einzelnen sind die Änderungen/Ergänzungen rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:
§ 2 Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.
§ 4 Abs. 4 Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.
§ 6 Abs. 2 Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i.V.m . der Kommunalverfassung (§ 35, Abs. 2, Satz 11. u. 12 KV M-V).
§ 7 Abs. 1 Die Adresse der Lokalredaktion wurde aktualisiert.
§ 7 Abs. 2 Es wurde die nachrichtliche Bekanntmachung über die Internetseite aufgenommen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung.