Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der neugefassten Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) vom 6. Juni 2019 könnten die Aufwandsentschädigungen für die Stadtpräsidentin und die Fraktionsvorsitzenden sowie deren Stellvertretungen, die Mitglieder der Stadtvertretung, die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen der Stadtvertretung, sonstige ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger und die ehrenamtlichen Stellvertretungen des Bürgermeisters neu gestaltet und angehoben werden. Dazu wäre die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen zu ändern

 

Im beiliegenden Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen sind die möglichen Höchstsätze nach der EntschVO M-V dargestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kostendeckung ist abhängig von der Höhe der entstehenden Mehraufwendungen für Aufwandsentschädigungen.  Die Summe der Mehraufwendungen von bis zu 26.880,- € ist im Hauptausschuss vorzuberaten.

 

 

 

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Anlagen

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