20.08.2019 - 12 Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Scheiderer informiert über die redaktionellen Änderungen. Weiterhin ist eine Anpassung der Hauptsatzung durch Änderung der Entschädigungsverordnung notwendig geworden.

Die Anpassungen der Aufwandsentschädigungen werden diskutiert:

 

 

§ 10 Stellvertretung des Bürgermeisters  alt: 220€  neu:280€

 

Herr Krohn spricht sich im Namen der CDU Fraktion dafür aus, den alten Betrag beizubehalten.

 

Herr Schulz vertritt die Ansicht, dass das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer ganz weit hinten liegt. Im Namen seiner Fraktion spricht er sich dafür aus, die Höchstsätze für alle Änderungen dieser Hauptsatzung zu übernehmen.

 

Herr Baetke pflichtet im Namen der SPD Fraktion den Ausführungen von Herrn Schulz bei.

 

§ 12 Entschädigung

 

Herr Bibow erachtet es als wichtig, dass Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich Bürger ehrenamtlich engagieren. Aus seiner Sicht wird die Arbeit nicht besser, nur weil es eine höhere Aufwandsentschädigung gibt.

 

Die CDU Fraktion spricht sich für eine Aufwandsentschädigung von 480€ für die Stadtpräsidentin aus.

 

Herr Schulz merkt an, dass § 12 Absatz 2 fehlerhaft ist. Die Aufwandsentschädigung der Fraktionsvorsitzenden steigt von 180€ auf 220€.

 

Herr Baetke betont, dass Demokratie Geld kostet. Die letzte Erhöhung der Entschädigungsverordnung ist bereits lange her und somit gerechtfertigt. Die Bürger müssen u.a. auch durch die Aufwandsentschädigung motiviert werden ein Ehrenamt auszuüben. Was mit der gezahlten Aufwandsentschädigung geschieht, ist jedem selbst überlassen. Beispielsweise kann das Geld gespendet werden.

 

Die CDU Fraktion spricht sich für einen Sockelbetrag von 50€ aus.

 

Herr Bibow merkt an, dass auch geklärt werden muss, wie Erhöhung finanziert wird. Auf Grund der finanziellen Lage sollten Abstriche gemacht werden.

 

Auch Herr Schiffner äußert sich zur Thematik. Aus seiner Sicht sollte man sich an den Höchstbeträgen orientieren. Die Ausgaben für die Aufwandsentschädigung sind vertretbar. Kritik ist von denjenigen zu erwarten, die sich noch nie ehrenamtlich engagiert haben. Er betont weiterhin, dass durch die ehrenamtliche Tätigkeit etwas für andere getan wird.

 

Herr Schulz regt an, wie in der alten Hauptsatzung auch, die Formulierung Höchstbetrag zu wählen. Jedoch soll das Wort Höchstbetrag durch den entsprechenden Betrag ersetzt werden.

 

Abschließend fasst der Bürgermeister zusammen, dass die rot gekennzeichneten Vorschläge in die Beschlussvorlage für die Stadtvertretung eingearbeitet werden. Bei der Aufwandsentschädigung wird der fehlerhafte Betrag von 190€ durch 220€ ersetzt.

 

Herr Baetke verlässt den Sitzungsraum und ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der neugefassten Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) vom 6. Juni 2019 könnten die Aufwandsentschädigungen für die Stadtpräsidentin und die Fraktionsvorsitzenden sowie deren Stellvertretungen, die Mitglieder der Stadtvertretung, die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen der Stadtvertretung, sonstige ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger und die ehrenamtlichen Stellvertretungen des Bürgermeisters neu gestaltet und angehoben werden. Dazu wäre die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen zu ändern

 

Im beiliegenden Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen sind die möglichen Höchstsätze nach der EntschVO M-V dargestellt.

 

 

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Beschluss:   

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

3

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

5


 

 

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Anlagen zur Vorlage