05.08.2019 - 11 Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert die Vorlage anhand der ausgereichten Synopse zur 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen. Er erläutert die Änderungen. Es sind die Höchstsätze in den Änderungen aufgenommen worden, die Diskussion und Entscheidung sollte in den Fraktionen geführt/getroffen werden. Ein Beschluss sollte dann im Hauptausschuss gefasst werden.

 

Herr Schiffner schlägt vor den § 6 Abs. 16 auf „über 450 €“ statt ab zu ändern.

Er spricht sich auch dafür aus, dass die Aufwandsentschädigungen nach den gesetzlichen Grundlagen mitwachsen sollen.

Herr Faasch bittet um Information zu den finanziellen Auswirkungen. Der Bürgermeister lässt diese zum Hauptausschuss rechnen, geht aber von ca. 20 % aus.

Es wird auf Nachfrage noch der Sockelbetrag von 100 € ,für Mitglieder der Stadtvertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung empfangen, erläutert.

 

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der neugefassten Entschädigungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) vom 6. Juni 2019 könnten die Aufwandsentschädigungen für die Stadtpräsidentin und die Fraktionsvorsitzenden sowie deren Stellvertretungen, die Mitglieder der Stadtvertretung, die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen der Stadtvertretung, sonstige ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger und die ehrenamtlichen Stellvertretungen des Bürgermeisters neu gestaltet und angehoben werden. Dazu wäre die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen zu ändern

 

Im beiliegenden Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen sind die möglichen Höchstsätze nach der EntschVO M-V dargestellt. 

 

Reduzieren

Beschluss:  

Die Beschlussfassung wird verschoben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

 

Reduzieren


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage