Vorlage öffentlich - VO/13GV/2017-382

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken (Hallengebührensatzung) vom 14.04.2010 in Fassung der 1. Änderungssatzung vom 29.08.2011.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Vergangenheit gab es wiederholt Streitigkeiten hinsichtlich der Gebührenerhebung für die Nutzung der Sporthalle Proseken, insbesondere wurde die Richtigkeit der Gebührenkalkulation angezweifelt. Aktuell ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin anhängig. Kläger ist der TSV Gägelow e.V.. 

§ 1 Abs. 3 KAG M-V räumt den Gemeinden die Befugnis ein, für ihre öffentlichen Einrichtungen Benutzungs- und Entgeltregelungen in privatrechtlicher Form zu treffen.

Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt derartige Regelungen in privatrechtlicher Form für die Sporthalle Proseken für die Zeit ab dem 01.01.2018 zu treffen. Dies soll der Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes dienen und zu sicheren und zeitnahen Nutzungsentgelteinnahmen führen.

Voraussetzung für die privatrechtliche Organisation ist die Aufhebung des entsprechenden Satzungsrechtes, beginnend mit der Hallengebührensatzung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...