05.12.2017 - 8 Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

In der Vergangenheit gab es wiederholt Streitigkeiten hinsichtlich der Gebührenerhebung für die Nutzung der Sporthalle Proseken, insbesondere wurde die Richtigkeit der Gebührenkalkulation angezweifelt. Aktuell ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin anhängig. Kläger ist der TSV Gägelow e.V.. 

§ 1 Abs. 3 KAG M-V räumt den Gemeinden die Befugnis ein, für ihre öffentlichen Einrichtungen Benutzungs- und Entgeltregelungen in privatrechtlicher Form zu treffen.

Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt derartige Regelungen in privatrechtlicher Form für die Sporthalle Proseken für die Zeit ab dem 01.01.2018 zu treffen. Dies soll der Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes dienen und zu sicheren und zeitnahen Nutzungsentgelteinnahmen führen.

Voraussetzung für die privatrechtliche Organisation ist die Aufhebung des entsprechenden Satzungsrechtes, beginnend mit der Hallengebührensatzung.

 

 

Frau Oldenburg stellt den Antrag, die Beschlussvorlagen zu TOP 8, 9 und 10 um ein Jahr zu verschieben und in der Zwischenzeit einen Mediator zwichen dem TSV Gägelow und der Gemeinde Gägelow agieren zu lassen, um zwischen den beiden Parteien eine Einigung zu schaffen. In einem Jahr ist dann der Prozess der zur Zeit läuft abgeschlossen.

 

Herr Wandel sieht die ganze Sache anders, er plädiert dafür die Satzunge aufzuheben und mit den Nutzern der Sporthalle Mietverträge zu schließen.

 

Herr Hünemörder schlägt vor, dass sich die gesamte Gemeindevertretung und der Vorstand des TSV Gägelow zu einem Gespräch zusammen finden sollten.

 

Herr Harloff führt hierzu aus, dass der gesamte Finanzausschuss sich für die 3 Beschlussvorlagen, zum Schutz der Gemeinde, ausgesprochen hat.

 

Herr Wandel betont nochmals, dass der Verein bis zum Jahresende 2018 Sicherheit hat über die festgesetzten Gebühren von 14.50 Euro Hallennutzungsgebühr. Die gefassten Beschlüsse berühren die Vereinbarung nicht.

 

Der Antrag von Frau Oldenburg wird zur Abstimmung gebracht mit dem

Abstimmungsergebnis: von 1Ja- Stimme; 8 Nein- Stimmen: und 1 Enthaltung.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken (Hallengebührensatzung) vom 14.04.2010 in Fassung der 1. Änderungssatzung vom 29.08.2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage