Vorlage öffentlich - VO/13GV/2017-360-1
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gägelow
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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30.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Die Gemeindevertretung Gägelow billigt den vorliegenden, geänderten Entwurf der
3. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht dazu (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der erneute Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der erneute Entwurf der Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die geänderten oder ergänzten Teile sind in der Bekanntmachung zu benennen.
3) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den vorgenommenen Änderungen berührt werden können, sind zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB (beschränkte Beteiligung) aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem die Gemeindevertretung den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes am 28.06.2016 gebilligt hatte, wurden zwischen dem 01.11.2016 und dem 02.12.2016 die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden insbesondere durch die Bürger der Gemeinden Gägelow und Barnekow zahlreiche Bedenken zu dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes geäußert.
Im Vordergrund stand dabei die, im Vergleich zum Vorentwurf schon reduzierte, Ausweisung der Sondergebietsflächen für Windkraftanlagen südöstlich von Stofferstorf.
Zwischenzeitlich wurden die im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (2011) ausgewiesenen Eignungsgebiete „Windenergieanlage“ gerichtlich für unwirksam erklärt. Eine rechtliche Grundlage zur Ausweisung entsprechenden Flächen fehlt daher zurzeit.
Aus diesem Grund war zunächst geplant, das im wirksamen Flächennutzungplan ausgewiesene Sondergebiet für Windenergieanlagen im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in eine Fläche für Landwirtschaft umzuwidmen (siehe auch Geltungsbereich 3, Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; Bearbeitungsstand 04.04.2017 [Vorlage: VO/13GV/2017-360]).
Im Rahmen der Bauausschusssitzung am 24.04.2017 wurde diesem Vorschlag nicht gefolgt.
Stattdessen wurde empfohlen, den Geltungsbereich 3 aus der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes herauszunehmen. Die vorliegenden Entwurfsunterlagen wurden daher dahingehend geändert, dass das Sondergebiet für Windenergieanlagen nicht mehr Bestandteil der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist. Im dem Bereich gilt somit der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde.
Zudem wurde nach dem Hinweis des Bauausschusses die Änderungsfläche in Weitendorf (siehe auch Geltungsbereich 5, Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; Bearbeitungsstand 04.04.2017 [Vorlage: VO/13GV/2017-360]) dahingehend geändert, dass die Fläche für den Gemeinbedarf teilweise in eine Wohnbaufläche umgewandelt wird und eine Berichtigung der Wohnbauflächen entsprechend der Bestandsbebauung vorgenommen wurde. (siehe auch Geltungsbereich 4 der anliegenden Entwurfsunterlagen).
Da dies wesentliche Änderungen sind, muss das Beteiligungsverfahren erneut durchgeführt werden.
Der geänderte Entwurf soll nun öffentlich ausgelegt und zur erneuten Beteiligung der TÖB versendet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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729,7 kB
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