Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-726
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung eines IT-Sicherheitsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Steffen Jahnke
- Verfasser:
- Jahnke, Steffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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22.08.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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30.08.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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12.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung, neuen (digitalen) Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger und dem damit steigendem Schutzbedarf der zu verarbeitenden Daten entstehen auch neue Anforderungen an Mitarbeiter, Hard- und Software.
Ein IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSB) kann auf Grund seines Spezialwissens zu vielfältigen it-sicherheitstechnischen Anforderungen, die z.B. durch zunehmende Bedrohungen durch das Internet und die dazu erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der eigenen IT-Infrastruktur, unterstützen.
Die Hauptaufgabe des IT-Sicherheitsbeauftragten besteht darin die Unternehmensleitung bei der Wahrnehmung deren Aufgaben bezüglich der IT-Sicherheit zu beraten und bei deren Umsetzung zu unterstützen.
Im Hinblick auf die Einhaltung bestehender und neuer Gesetze wie das Datenschutzgesetz M-V, eGovernmentgesetz M-V, Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V, Richtlinie zur Förderung der elektronischen Verwaltung in M-V, Landesverwaltungsverfahrensgesetzes M-V und den daraus resultierenden Anforderungen zur Verarbeitung und Schutz der Daten sollte ein ITSB berufen werden. Hinzukommen zukünftige Richtlinien und Anforderungen zur Anbindung an Netze des Landes M-V und des Bundes sowie zur Übertragung von Daten für die IT-Sicherheitskonzepte nach BSI IT-Grundschutz erstellt, geprüft und fortgeführt werden müssen.
Der Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (ego-mv) bietet die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ITSB.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Mitgliedschaft im ego-mv und der bereits bestehenden Inanspruchnahme eines Gemeinsamen Datenschutzbeauftragen (GDSB) liegt der Jahresbeitrag bei 13.935,-€ (Umsatzsteuer wird nicht berechnet). Grundlage hierfür ist die aktuelle Preisliste des ego-mv.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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334,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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88,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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331,7 kB
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