30.08.2016 - 11 Berufung eines IT-Sicherheitsbeauftragten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 30.08.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Steffen Jahnke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister informiert, dass auf Anregung des Finanzausschusses ein Vergleichsangebot eingeholt wurde. Dieses liegt bei 40.000€.
Herr Baetke erkundigt sich, ob der IT-Sicherheitsbeauftragte regelmäßig vor Ort ist.
Frau Scheiderer erläutert, dass der IT-Sicherheitsbeauftragte bei Bedarf ins Haus kommt, aber jederzeit Fragen an ihn gerichtet werden können. Er überwacht auch, wie der Datenschutzbeauftragte die Rahmenbedingungen.
Herr Schönfeldt erkundigt sich, ob die Verwaltung durch dieses Modell genügend abgesichert ist.
Dieses wird bejaht.
Sachverhalt:
Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung, neuen (digitalen) Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger und dem damit steigendem Schutzbedarf der zu verarbeitenden Daten entstehen auch neue Anforderungen an Mitarbeiter, Hard- und Software.
Ein IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSB) kann auf Grund seines Spezialwissens zu vielfältigen it-sicherheitstechnischen Anforderungen, die z.B. durch zunehmende Bedrohungen durch das Internet und die dazu erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der eigenen IT-Infrastruktur, unterstützen.
Die Hauptaufgabe des IT-Sicherheitsbeauftragten besteht darin die Unternehmensleitung bei der Wahrnehmung deren Aufgaben bezüglich der IT-Sicherheit zu beraten und bei deren Umsetzung zu unterstützen.
Im Hinblick auf die Einhaltung bestehender und neuer Gesetze wie das Datenschutzgesetz M-V, eGovernmentgesetz M-V, Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V, Richtlinie zur Förderung der elektronischen Verwaltung in M-V, Landesverwaltungsverfahrensgesetzes M-V und den daraus resultierenden Anforderungen zur Verarbeitung und Schutz der Daten sollte ein ITSB berufen werden. Hinzukommen zukünftige Richtlinien und Anforderungen zur Anbindung an Netze des Landes M-V und des Bundes sowie zur Übertragung von Daten für die IT-Sicherheitskonzepte nach BSI IT-Grundschutz erstellt, geprüft und fortgeführt werden müssen.
Der Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (ego-mv) bietet die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ITSB.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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334,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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88,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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331,7 kB
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