22.08.2016 - 11 Berufung eines IT-Sicherheitsbeauftragten

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Scheiderer erläutert die Notwendigkeit eines IT-Sicherheitsbeauftragten und geht auf das Angebot des Zweckverbandes elektronische Verwaltung M-V (ego-mv) ein.

Auf Nachfrage von Herrn Schiffner erklärt der Bürgermeister, dass seines Wissens  der Vertrag  jährlich kündbar ist.

Herr Pagels möchte, dass weitere Angebote eingeholt werden. Frau Scheiderer weist darauf hin, dass dann eine Ausschreibung erfolgen muss. Der Bürgermeister ist nicht überzeugt, dass die Verwaltung den erforderlichen Leistungskatalog für die Ausschreibung erstellen kann. Bis zum Hauptausschuss, versichert der Bürgermeister, wird die Sachlage geprüft.

 

 

 

Sachverhalt:

Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung, neuen (digitalen) Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger und dem damit steigendem Schutzbedarf der zu verarbeitenden Daten entstehen auch neue Anforderungen an Mitarbeiter, Hard- und Software.

Ein IT-Sicherheitsbeauftragten (ITSB) kann auf Grund seines Spezialwissens zu vielfältigen it-sicherheitstechnischen Anforderungen, die z.B. durch zunehmende Bedrohungen durch das Internet und die dazu erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der eigenen IT-Infrastruktur, unterstützen.

Die Hauptaufgabe des IT-Sicherheitsbeauftragten besteht darin die Unternehmensleitung bei der Wahrnehmung deren Aufgaben bezüglich der IT-Sicherheit zu beraten und bei deren Umsetzung zu unterstützen.

Im Hinblick auf die Einhaltung bestehender und neuer Gesetze wie das Datenschutzgesetz M-V, eGovernmentgesetz M-V, Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V, Richtlinie zur Förderung der elektronischen Verwaltung in M-V, Landesverwaltungsverfahrensgesetzes M-V und den daraus resultierenden Anforderungen zur Verarbeitung und Schutz der Daten sollte ein ITSB berufen werden. Hinzukommen zukünftige Richtlinien und Anforderungen zur Anbindung an Netze des Landes M-V und des Bundes sowie zur Übertragung von Daten für die IT-Sicherheitskonzepte nach BSI IT-Grundschutz erstellt, geprüft und fortgeführt werden müssen.

 

Der Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (ego-mv) bietet die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ITSB.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss, nach erneuter Prüfung der Sachlage.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten und der Inanspruchnahme eines ITSB über den Zweckverband elektronische Verwaltung M-V. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage