Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt das vorliegende Stadtbuskonzept (Anrufbus) einschließlich der Streckenführung und beauftragt den Bürgermeister, anliegende Verträge mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg über die Betreibung und Finanzierung eines Stadtbusses und mit den Grevesmühlener Busbetrieben über die Vermarktung von Werbeflächen abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einordnung ISEK-Programm:

Projekt Nr. 29: Einführung alternativer Mobilitätskonzepte

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Seit 1996 wird in der Stadt Grevesmühlen über die Einrichtung einer Stadtbuslinie diskutiert. Anregung hierfür gab der damalige Seniorenbeirat. Die Umsetzung dieser Stadtbuslinie wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht vollzogen.

Auf der Sitzung der Stadtvertretung vom 18.02.2008 wurde die Einrichtung einer Stadtbuslinie im Rahmen des Verkehrskonzeptes wieder thematisiert. Im Ergebnis haben sich die Stadtvertreter mehrheitlich für die Einrichtung der Stadtbuslinie entschieden.

Daraufhin hat die Verwaltung mit den Grevesmühlener Busbetrieben und dem Landkreis NWM Verhandlungen aufgenommen. Mit dieser Stadtbuslinie soll es ermöglicht werden, auch die Ortsteile der Stadt Grevesmühlen von Hoikendorf bis Büttlingen und von Santow bis Grenzhausen verkehrstechnisch an das Zentrum der Stadt anzuschließen. Ebenfalls wird gewährleistet, dass die Wohngebiete Am Wasserturm, Am Ploggensee sowie die Wohngebiete südlich der Bahnlinie und die Seniorenheime besser an das Zentrum angebunden werden. Mit dem Geschäftsführer der Busbetriebe wurden der Streckenverlauf (siehe Anlage), die Fördermöglichkeiten und die Vertragsgestaltung abgestimmt. Die Variante Anrufbus ermöglicht es, Fördermittel für die Stadtbuslinie einzuwerben. Durch den Anrufbus ist eine flexible Bedienweise vieler verschiedener Haltestellen im Stadtgebiet möglich. Weitere Informationen zu den Besonderheiten „Anrufbus“ sind als Anlage (Erläuterungen zu den Alternativen Bedienungsformen) beigefügt.

Weiterhin bestünde die Möglichkeit, nach einer Zeit von mindestens 3 Jahren darüber nachzudenken, die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft in diese Stadtbuslinie einzubeziehen.

Da das Vertragsverhältnis zwischen drei Vertragsparteien zustande kommt, sind mehrere Verträge abzuschließen.

Mit dem Vertrag zwischen Landkreis und Busbetrieben über die Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragt der Landkreis als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr die Busbetriebe mit der Erbringung der Beförderungsleistung. Die Stadt kann die Busbetriebe nicht direkt beauftragen, da sie nicht Aufgabenträger ist. Dieser Vertrag dient nur der Information und ist Anlage zum Vertrag zwischen Stadt und Landkreis.

 

Der Vertrag zwischen Landkreis und Stadt regelt die Finanzierung des Projektes. Hierin werden Aussagen zu den beiderseitigen Verpflichtungen, zum Tarif, zu den Zahlungsmodalitäten, den Mitwirkungsrechten und zur Vertragsdauer getroffen. Die Finanzierung erfolgt nach Selbstkostenerstattungspreis. Die Kalkulation ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Nach dieser Kalkulation errechnet sich der Zuschussbedarf seitens der Stadt Grevesmühlen wie folgt:

Gesamtkosten:                                               77.000 Euro

Einnahmen aus Beförderungsentgelten:            17.000 Euro (ohne Aufschlag flexible Bedienform)

Verbleiben                                                       60.000 Euro

 

Abzüglich Zuwendung für alternative Bedienformen

im ersten Jahr (75%)                                      15.000 Euro Zuschussbedarf (1. Jahr)

im zweiten Jahr (50%)                              30.000 Euro Zuschussbedarf (2. Jahr)

im dritten Jahr (25%)                                      45.000 Euro Zuschussbedarf (3. Jahr)

Ein Beschluss über die Höhe des Aufschlages für die flexible Bedienform, der den Zuschussbedarf reduziert, ist gesondert zu fassen.

 

Ein weiterer Vertrag wird zwischen der Stadt und den Busbetrieben regelt die Vermarktungsrechte für Bushaltestellen und Werbeflächen auf dem Bus.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

            15.000 Euro Zuschussbedarf (1. Jahr)

            30.000 Euro Zuschussbedarf (2. Jahr)

            45.000 Euro Zuschussbedarf (3. Jahr)

 

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Anlagen

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