Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung Verkehrskonzept: Einrichtung einer Stadtbuslinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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14.04.2009
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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14.04.2009
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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16.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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21.04.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Vorberatung
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04.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtvertretung beschließt das vorliegende Stadtbuskonzept (Anrufbus)
einschließlich der Streckenführung und beauftragt den Bürgermeister, anliegende
Verträge mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg über die Betreibung und
Finanzierung eines Stadtbusses und mit den Grevesmühlener Busbetrieben über die
Vermarktung von Werbeflächen abzuschließen.
Einordnung
ISEK-Programm:
Projekt
Nr. 29: Einführung alternativer Mobilitätskonzepte
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 1996 wird in der Stadt Grevesmühlen über die
Einrichtung einer Stadtbuslinie diskutiert. Anregung hierfür gab der damalige
Seniorenbeirat. Die Umsetzung dieser Stadtbuslinie wurde zum damaligen
Zeitpunkt nicht vollzogen.
Auf der Sitzung der Stadtvertretung vom 18.02.2008
wurde die Einrichtung einer Stadtbuslinie im Rahmen des Verkehrskonzeptes
wieder thematisiert. Im Ergebnis haben sich die Stadtvertreter mehrheitlich für
die Einrichtung der Stadtbuslinie entschieden.
Daraufhin hat die Verwaltung mit den Grevesmühlener
Busbetrieben und dem Landkreis NWM Verhandlungen aufgenommen. Mit dieser
Stadtbuslinie soll es ermöglicht werden, auch die Ortsteile der Stadt
Grevesmühlen von Hoikendorf bis Büttlingen und von Santow bis Grenzhausen
verkehrstechnisch an das Zentrum der Stadt anzuschließen. Ebenfalls wird
gewährleistet, dass die Wohngebiete Am Wasserturm, Am Ploggensee sowie die
Wohngebiete südlich der Bahnlinie und die Seniorenheime besser an das Zentrum
angebunden werden. Mit dem Geschäftsführer der Busbetriebe wurden der
Streckenverlauf (siehe Anlage), die Fördermöglichkeiten und die
Vertragsgestaltung abgestimmt. Die Variante Anrufbus ermöglicht es,
Fördermittel für die Stadtbuslinie einzuwerben. Durch den Anrufbus ist eine
flexible Bedienweise vieler verschiedener Haltestellen im Stadtgebiet möglich.
Weitere Informationen zu den Besonderheiten „Anrufbus“ sind als Anlage
(Erläuterungen zu den Alternativen Bedienungsformen) beigefügt.
Weiterhin bestünde die Möglichkeit, nach einer Zeit
von mindestens 3 Jahren darüber nachzudenken, die Gemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft in diese Stadtbuslinie einzubeziehen.
Da das Vertragsverhältnis zwischen drei
Vertragsparteien zustande kommt, sind mehrere Verträge abzuschließen.
Mit
dem Vertrag zwischen Landkreis und Busbetrieben über die Erbringung von
Verkehrsleistungen beauftragt der Landkreis als Aufgabenträger für den
Öffentlichen Personennahverkehr die Busbetriebe mit der Erbringung der
Beförderungsleistung. Die Stadt kann die Busbetriebe nicht direkt beauftragen,
da sie nicht Aufgabenträger ist. Dieser Vertrag dient nur der Information und
ist Anlage zum Vertrag zwischen Stadt und Landkreis.
Der
Vertrag zwischen Landkreis und Stadt regelt die Finanzierung des Projektes.
Hierin werden Aussagen zu den beiderseitigen Verpflichtungen, zum Tarif, zu den
Zahlungsmodalitäten, den Mitwirkungsrechten und zur Vertragsdauer getroffen.
Die Finanzierung erfolgt nach Selbstkostenerstattungspreis. Die Kalkulation ist
ebenfalls als Anlage beigefügt. Nach dieser Kalkulation errechnet sich der
Zuschussbedarf seitens der Stadt Grevesmühlen wie folgt:
Gesamtkosten:
77.000
Euro
Einnahmen
aus Beförderungsentgelten: 17.000
Euro (ohne Aufschlag flexible Bedienform)
Verbleiben 60.000
Euro
Abzüglich
Zuwendung für alternative Bedienformen
im
ersten Jahr (75%) 15.000
Euro Zuschussbedarf (1. Jahr)
im
zweiten Jahr (50%) 30.000
Euro Zuschussbedarf (2. Jahr)
im
dritten Jahr (25%) 45.000
Euro Zuschussbedarf (3. Jahr)
Ein
Beschluss über die Höhe des Aufschlages für die flexible Bedienform, der den
Zuschussbedarf reduziert, ist gesondert zu fassen.
Ein
weiterer Vertrag wird zwischen der Stadt und den Busbetrieben regelt die
Vermarktungsrechte für Bushaltestellen und Werbeflächen auf dem Bus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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73,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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72,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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77,4 kB
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