14.04.2009 - 5 Umsetzung Verkehrskonzept: Einrichtung einer St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Ahrens bittet den Geschäftsführer der Grevesmühlener Busbetriebe, Herrn Lösel, um eine kurze Einführung.

 

Herr Lösel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation das gemeinsam erarbeitete Konzept eines Stadtbusses. Grundlage für diese Beschlussvorlage ist das durch die Stadtvertretung beschlossene ISEK-Konzept (Protokollanmerkung: ISEK-Projekt Nr. 29: Einführung alternativer Mobilitätskonzepte).

Herr Lösel stellt zunächst den Ist-Zustand des ÖPNV in Grevesmühlen dar, der hauptsächlich durch den Schülerverkehr getragen wird. Anschließend erläutert er das Prinzip und die Vorteile eines Anruf-Busses, der über die Richtlinie zur Förderung alternativer Bedienformen finanzierbar ist. Weiterhin bestünde die Möglichkeit, nach einer Zeit von mindestens 3 Jahren darüber nachzudenken, die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft in diese Stadtbuslinie einzubeziehen.

 

Frau Lenschow erläutert anschließend die Vertragsgestaltung und die finanziellen Aspekte. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Da das Vertragsverhältnis zwischen drei Vertragsparteien zustande kommt, sind mehrere Verträge abzuschließen. Mit dem Vertrag zwischen Landkreis und Busbetrieben über die Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragt der Landkreis als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr die Busbetriebe mit der Erbringung der Beförderungsleistung. Die Stadt kann die Busbetriebe nicht direkt beauftragen, da sie nicht Aufgabenträger ist. Dieser Vertrag dient nur der Information und ist Anlage zum Vertrag zwischen Stadt und Landkreis.

 

Der Vertrag zwischen Landkreis und Stadt regelt die Finanzierung des Projektes. Hierin werden Aussagen zu den beiderseitigen Verpflichtungen, zum Tarif, zu den Zahlungsmodalitäten, den Mitwirkungsrechten und zur Vertragsdauer getroffen. Die Finanzierung erfolgt nach Selbstkostenerstattungspreis. Die Kalkulation ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Nach dieser Kalkulation errechnet sich der Zuschussbedarf seitens der Stadt Grevesmühlen wie folgt:

Gesamtkosten:                                                         77.000 Euro

Einnahmen aus Beförderungsentgelten:              17.000 Euro (ohne Aufschlag flexible Bedienform)

Verbleiben                                                                      60.000 Euro

 

Abzüglich Zuwendung für alternative Bedienformen

im ersten Jahr (75%)                                                        15.000 Euro Zuschussbedarf (1. Jahr)

im zweiten Jahr (50%)                                          30.000 Euro Zuschussbedarf (2. Jahr)

im dritten Jahr (25%)                                                        45.000 Euro Zuschussbedarf (3. Jahr)

 

Mögliche Werbeeinnahmen sind hierin noch nicht berücksichtigt, diese reduzieren den Zuschussbedarf.

Ein Beschluss über die Höhe des Aufschlages für die flexible Bedienform, der den Zuschussbedarf reduziert, ist gesondert zu fassen.

 

Ein weiterer Vertrag wird zwischen der Stadt und den Busbetrieben regelt die Vermarktungsrechte für Bushaltestellen und Werbeflächen auf dem Bus. Preisvorstellungen hierzu gibt es noch nicht. Dies wird in einem nächsten Schritt vorbereitet.

 

Die Verträge kommen allerdings nur zustande, wenn sowohl Fördermittel für den Bus als auch für die Betreibung bewilligt werden.

 

In der Diskussion wird die Frage nach der Rentabilität eines solchen Anrufbusses gestellt. Herr Lösel geht davon aus, dass es keine „Ein-Personen-Fahrten“ geben dürfte. Er verweist auch auf gute Erfahrungen mit dieser Bedienform im Landkreis Ücker-Randow.

Ob gegebenenfalls später eine feste Linienführung möglich wäre, könnte aus dem Bedarf, der sich aus dem Anrufbus ergibt, abgeleitet werden.

 

Auf die Frage nach Fahrten am Wochenende erklärt Herr Lösel, dass die Kalkulation auf Basis eines Fahrers, der den Bus von Montag bis Freitag besetzt, erstellt wurde. Falls die Auslastung sehr gut ausfallen sollte, wäre auch die Einstellung eines weiteren Fahrers denkbar. Einnahmen aus der zusätzlichen Nutzung des Busses in den Mittagspausen oder am Wochenende würden ggf. die Rentabilität verbessern.

 

Hinsichtlich der Fahrpreise erläutert Herr Lösel, dass der vom Landesamt genehmigte Tarif der Westmecklenburgischen Verkehrsgemeinschaft (Einzelfahrt 1,20 Euro/Tarifzone 1, in den entfernteren Ortsteilen ggf. höher) zuzüglich des Aufschlages für die alternative Bedienform gelte.

 

Frau Münter fragt, inwieweit die Taxiunternehmen im Vorfeld einbezogen wurden. Herr Welzer erklärt hierzu, dass diese bereits beim ISEK-Konzept und beim Verkehrskonzept einbezogen wurden. Es gab keine Einwände hierzu. Frau gibt weiterhin zu bedenken, ob nicht eine Umsetzung des Konzepts mittels Taxis sinnvoller wäre.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss: ,

Die Stadtvertretung beschließt das vorliegende Stadtbuskonzept (Anrufbus) einschließlich der Streckenführung und beauftragt den Bürgermeister, anliegende Verträge mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg über die Betreibung und Finanzierung eines Stadtbusses und mit den Grevesmühlener Busbetrieben über die Vermarktung von Werbeflächen abzuschließen.

 

 

Im Anschluss führt der Finanzausschuss seine Sitzung separat im Haus II/Zimmer 2.0.10 (Büro Frau Lenschow) fort.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8                            Nein- Stimmen:              0              Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage