Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-692
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 "Wohngebiet Mühlenblick östlich des Rosenweges" der Stadt Grevesmühlen
hier: Städtebaulicher Vertrag über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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21.03.2016
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.03.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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05.04.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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18.04.2016
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Beschlussvorschlag
1.Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.1 „Wohngebiet Mühlenblick östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger
Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH
Geschäftsführerin Frau Uta Woge
August-Bebel-Straße 17
23936 Grevesmühlen
2.Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit der Geschäfts-führerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.
Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.1 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag (Erschließungsvertrag). Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Gewässerausbau.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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