24.03.2016 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 "Wohnge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler informiert über die Notwendigkeit, den städtebaulichen Vertrag sowie die vorzeitige Erschließung in der nächsten Stadtvertretersitzung zu beschließen. Die Kosten der Erschließung trägt die GKB. Für die Stadt entstehen ca. 55 T € Mehrkosten aufgrund der Verlegung der Vorflut durch das B-Plan-Gebiet.

 

Er macht zudem darauf aufmerksam, dass beabsichtigt wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen in der kommenden Stadtvertretung eine Beschlussvorlage zur vorzeitigen Erschließung entspr. § 33 BauGB einzureichen.

 

 Sachverhalt: 

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.1 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag (Erschließungsvertrag).   Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Gewässerausbau

 

 

 

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Beschluss:  

(löschen und überschreiben, wenn kein Beschluss gefasst)

1.Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.1 „Wohngebiet Mühlenblick östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger

 

Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH

Geschäftsführerin Frau Uta Woge

August-Bebel-Straße 17

23936 Grevesmühlen

 

2.Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit der Geschäfts-führerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage