21.03.2016 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 "Wohnge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler macht einige Erläuterungen zur Thematik.

 

Herr Mahnel macht detailierte Ausführungen und erläutert diese anhand des Planes. Hierbei geht er auf die relevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein. Die den Umweltausschuss betreffenden Belange sind die Ausgleichsflächen. Kompensationsflächen in dieser Größenordnung sind nicht vorhanden.

 

Herr Bauer spricht sich für Ausgleichsflächen im Stadtgebiet aus.

 

Herr Prahler teilt mit, dass dies im jetzigen Planstand nicht mehr berücksichtigt werden kann, aber für anstehende B-Pläne Berücksichtigung finden sollte. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Stadt sich an den Kosten für die Verlegung der Vorflut beteiligt.

 

Sachverhalt: 

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.1 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag (Erschließungsvertrag).   Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Gewässerausbau.

 

 

 

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Beschluss:  

1.Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.1 „Wohngebiet Mühlenblick östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger

 

Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH

Geschäftsführerin Frau Uta Woge

August-Bebel-Straße 17

23936 Grevesmühlen

 

2.Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit der Geschäfts-führerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.  

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage