Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-692

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.1 „Wohngebiet Mühlenblick östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger

 

Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH

Geschäftsführerin Frau Uta Woge

August-Bebel-Straße 17

23936 Grevesmühlen

 

2.Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit der Geschäfts-führerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.  

  

 

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.1 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag (Erschließungsvertrag).   Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Gewässerausbau.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: 

Die Stadt beteiligt sich anteilig an den voraussichtlichen Kosten zum Gewässerausbau in Höhe von 55.289,92 € (s. § 11 Abs. 2 des Erschließungsvertrages

 

 

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Anlagen

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