Vorlage öffentlich - VO/05GV/2015-113
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Beschlusses VO/05GV/2015-11 vom 22.04.2015 und Beschluss zur Verhandlungsführung zur Vorbereitung eines Zielabweichungsfahrens zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Plüschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Plüschow
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Entscheidung
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06.07.2015
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Beschlussvorschlag
- Der Beschluss der Gemeindevertretung Plüschow vom 22.04.2015 zur Gründung einer Energiegenossenschaft; Grundsatzbeschluss zur Prüfung einer kommunalen Beteiligung (VO/05GV/2015-11) wird aufgehoben (s. Anlage).
- Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister zu beauftragen, mit den Stadtwerken Grevesmühlen sowie der WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH aus Börgerende-Rethwisch in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, dass diese Projektpartner ein Zielabweichungsverfahren zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet bei wirtschaftlicher Teilhabe der Gemeinde vorbereiten und durchführen.
- Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde im Rahmen sämtlicher vorbereitenden Planungen von Kostenrisiken frei gestellt wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Beschluss (VO/05GV/2015-11) vom 22.04.2015 ist aufzuheben, da die weiteren Verhandlungen mit dem Energieministerium und Vertretern des Städte- und Gemeindetages aufgezeigt haben, dass das damalig vorgeschlagene Projektdesign nicht dazu geeignet ist, ein Zielabweichungsverfahren und letztlich die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgreich umzusetzen. Zum einen wurde signalisiert, dass die Abwicklung eines derartig umsatzstarken Projektes über eine Energiegenossenschaft wirtschaftlich und kommunalrechtlich nicht haltbar sein wird sowie ergeben sich Zweifel an der inhaltlichen Innovation, die für ein Zielabweichungsverfahren Voraussetzung wäre. Insbesondere wurde in den o.g. Beratungen der Bürgermeister darauf hingewiesen, dass die Wärmeerzeugung durch den technischen Einsatz von Windstrom auf Basis der bestehenden EEG-Fördervoraussetzungen nicht wirtschaftlich darstellbar ist.
Die Stadtwerke Grevesmühlen und die WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH haben daraufhin angeboten, die Gemeinde bei der Vorbereitung und Umsetzung eines Zielabweichungsverfahrens zu unterstützen bzw. dieses einvernehmlich mit der Gemeinde auf eigenes Risiko durchzuführen. Nähere Ausführungen werden hierzu mündlich vorgetragen.
Ein Antrag auf Zielabweichung ist beim Energieministerium zu stellen. Die hierzu erforderlichen Ausführungen erfordern umfangreiche Voruntersuchungen hinsichtlich der Standorteignung und insbesondere auch die Darlegung des innovativen technischen und/oder wirtschaftlichen Ansatzes des Projektes. Sämtliche Kosten dessen haben die Projektpartner zu tragen. Erstattungspflichten seitens der Gemeinde sind auszuschließen.
Die Gemeinde wird in diesem Zuge den Flächennutzungsplan in Teilen ändern müssen. Sämtliche Kosten dessen haben die Projektpartner ebenfalls zu tragen und Erstattungspflichten sind auszuschließen.
Im Zuge des Zielabweichungsverfahrens ist zu konkretisieren, wie die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und der Gemeinde vertraglich zu fixieren sein wird. Grundsätzliche Zielstellung der Gemeinde ist, dass die wirtschaftliche und technische Betriebsführung von den Stadtwerken federführend übernommen wird, damit das Know How genutzt und das wirtschaftliche Risiko partnerschaftlich getragen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,3 kB
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